In dem Fall war ein Informationstechniker für die Funk- und Telefontechnik von Polizeidienststellen zuständig. Während der Dienstzeit befand er sich aufgrund seiner Tätigkeit häufig nicht in seinem Büro. Als sich auf dem Rechner, den überwiegend der Techniker nutzte, illegal heruntergeladene Filme und Musik fanden, geriet er in Verdacht. Allerdings war er etwa zur Hälfte der maßgeblichen Zeitpunkte nicht an seinem Rechner. Dennoch kündigte ihm das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Angestellte wehrte sich vor Gericht - mit Erfolg. Es lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass er tatsächlich illegale Downloads vorgenommen hatte. Auch andere Mitarbeiter hätten den Rechner nutzen können.
Landesarbeitsgericht Hamm (AZ: 13 Sa 596/13)
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