Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Keine Kündigung wegen angeblicher illegaler Downloads

(dpa/tmn). Wird ein Mitarbeiter verdächtigt, illegal Musik oder Filme über den Dienst­rechner herunter­geladen zu haben, darf der Arbeitgeber ihm nicht ohne weiteres kündigen. Lässt sich ein entspre­chender Hinweis nicht ausreichend beweisen, ist eine Verdachts­kün­digung unwirksam, entschied das Landes­ar­beits­gericht Hamm. Auf das Urteil weist die Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins hin.

In dem Fall war ein Informa­ti­ons­techniker für die Funk- und Telefon­technik von Polizei­dienst­stellen zuständig. Während der Dienstzeit befand er sich aufgrund seiner Tätigkeit häufig nicht in seinem Büro. Als sich auf dem Rechner, den überwiegend der Techniker nutzte, illegal herunter­ge­ladene Filme und Musik fanden, geriet er in Verdacht. Allerdings war er etwa zur Hälfte der maßgeb­lichen Zeitpunkte nicht an seinem Rechner. Dennoch kündigte ihm das Land Nordrhein-Westfalen.

Der Angestellte wehrte sich vor Gericht - mit Erfolg. Es lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass er tatsächlich illegale Downloads vorgenommen hatte. Auch andere Mitarbeiter hätten den Rechner nutzen können.

Landes­ar­beits­gericht Hamm (AZ: 13 Sa 596/13)

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

Zurück