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Keine Änderung beim Kindes­un­terhalt 2012

Berlin (DAV). Der Unterhalt für Kinder orientiert sich nach Alters­stufen und Einkommen gestaffelt und ist in der sogenannten „Düssel­dorfer Tabelle“ nachzulesen, teilt die Deutsche Anwalt­auskunft mit.

Wer sich einen schnellen Überblick über den Unterhalts­an­spruch der Kinder verschaffen will, kann dies leicht mit dem Unterhalts­rechner des Deutschen Anwalt­vereins tun. Diesen gibt es als kostenlosen App. Er hilft schnell und unkompliziert weiter. Für bis zu drei Kinder kann der Unterhalt dort berechnet werden. Grundlage ist die aktuell geltende Düssel­dorfer Tabelle. Den Unterhalts­rechner findet man bei I-Tunes oder auf der Homepage des Anwalt­vereins unter: www.anwalt­verein.de.

„Zu beachten ist, dass sich der Unterhalt trotzdem verändern kann. Beispielsweise wegen der Alters- und Einkom­mens­stufen“, erläutert Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwalt­vereins. Dies könne man schnell mit Hilfe der App überprüfen.

Rechts­gebiete
Ehe- und Famili­enrecht

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