Er haftet mit, informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm lag die Haftung bei 50 Prozent.
Heikel: Autobahn ohne Standstreifen
Der Fahrer eines Sattelzuges musste am rechten Fahrbahnrand einer Autobahn nothalten. Die Autobahn hatte an dieser Stelle keinen Seitenstreifen, daher ragte das Fahrzeug in die rechte Fahrspur hinein. Der Fahrer schaltete die Warnblinkanlage an, stellte jedoch kein Warndreieck auf. Ein nachfolgendes Fahrzeuggespann streifte den Sattelzug. Die Halterin des Sattelzugs, eine Logistikfirma, klagte auf vollen Ersatz des Sachschadens. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlte jedoch nur die Hälfte, da sie von einer 50%igen Mithaftung des anderes Fahrers ausging.
Nicht ausreichend gesichert
Das sah das Gericht genauso. Der Sattelzug sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Auf einer Autobahn müsste man nicht mit einem auf der Fahrbahn haltenden Fahrzeug rechnen. Deswegen sei der Fahrer eines haltenden Fahrzeugs verpflichtet, alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Auch bei einem berechtigten Notstopp müsse er nicht nur die Warnblinkanlage einschalten, sondern auch ein Warndreieck aufstellen oder – wenn möglich – sofort weiterfahren.
Oberlandesgericht Hamm am 29. Oktober 2013 (AZ: 26 U 12/13)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 10.12.2013