Das Sozialgericht Koblenz entschied: Die Krankenkasse muss einem schwerstbehindertem Kind, das in der Familie betreut wird, keinen Zuschuss für einen Hospizaufenthalt gewähren.
Kräftezehrende Pflege
Das Mädchen ist schwerstbehindert und leidet unter starken Schmerzen. Es lebt bei seinen Eltern, die es intensiv versorgen und pflegen. Aufgrund der schweren Erkrankung ist die Pflege des Kindes sehr aufwendig und kräftezehrend. Um eine zeitweise Entlastung zu erreichen, wollten sie ihre Tochter für zwei Wochen in einem Kinderhospiz betreuen lassen. Bei der Krankenkasse beantragten die Eltern einen Zuschuss, um den Aufenthalt finanzieren zu können. Die Kasse lehnte jedoch ab.
Die Entscheidung: Nicht die Belastung der Eltern ist entscheidend
Auch vor Gericht hatten die Eltern keinen Erfolg. Viel spreche dafür, so die Richter, dass ein stationärer Hospizaufenthalt immer erst in einer letzten Lebensphase gewährt werde, also eine Sterbebegleitung darstelle. Doch auch unabhängig davon könne ein Zuschuss zu einer stationären Hospizversorgung nur dann beansprucht werden, wenn eine ambulante Versorgung zu Hause nicht möglich sei. Im vorliegenden Fall könnten die Eltern die Unmöglichkeit der häuslichen Pflege nicht mit ihrer starken Dauerbelastung begründen: Die Hospizleistung orientiere sich an dem betroffenen Versicherten und nicht an der Belastung der Familienmitglieder.
Sozialgericht Koblenz am 26. Juli 2013 (AZ: (S 8 KR 352/13 ER)
Quelle: www.dav-familienrecht.de
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