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Kein höherer Unterhalt wenn BAföG möglich ist

(DAV). Manchmal scheuen sich Studierende, BAföG zu beantragen, weil sie ihr späteres Berufsleben nicht mit einer Darlehens­rück­zahlung beginnen wollen. Kann ein Studie­render seinen monatlichen Mindest­bedarf mit einer Kombination aus elterlichen Unterhalts­zah­lungen und BAföG decken, hat er keinen Anspruch auf höhere Unterhalts­zah­lungen der Eltern.

Der Fall

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall forderte eine Studentin von ihrem Vater eine Erhöhung der monatlichen Unterhalts­leis­tungen von 210 auf rund 380 Euro. Einen Antrag auf BAföG-Leistungen hatte sie nicht gestellt. Sie begründete dies unter anderem damit, dass sie sich nicht schon zu Beginn ihres Berufs­lebens verschulden wolle. Die junge Frau beantragte für ihr Unterhalts­be­gehren Verfah­rens­kos­tenhilfe.

Verpflichtung BAföG zu beantragen

Ohne Erfolg. Sie habe ihre Unterhalts­be­dürf­tigkeit nicht überzeugend dargelegt, entschied das Oberlan­des­gericht Hamm. BAföG-Leistungen minderten die Bedürf­tigkeit. Ebenso wie der Unterhalts­ver­pflichtete gegebe­nenfalls verpflichtet sei, ein Darlehen aufzunehmen, um seine Leistungs­fä­higkeit zu erhalten, gelte das auch für den Unterhalts­be­rech­tigten. Dieser müsse – im Rahmen des Zumutbaren – eine Möglichkeit zur Kredit­aufnahme nutzen, um nicht selbst unterhalts­be­dürftig zu werden. Der Studentin sei zuzumuten, BAföG-Leistungen in Anspruch zu nehmen, zumal die Darlehens­be­din­gungen sehr günstig seien. Die Leistungen würden zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzins­liches Darlehen gewährt. Das Darlehen sei erst fünf Jahre nach Ende der Förderung in monatlichen Raten – bis zu einem Höchst­betrag von 10.000 Euro – zu tilgen, wobei bei guten Leistungen ein Teil des Darlehens erlassen werde.

Es war für die Richter nicht ersichtlich, dass die junge Frau mit einer Kombination aus BAföG- und Unterhalts­zah­lungen ihren monatlichen Mindest­bedarf nicht decken könne.

Oberlan­des­gericht Hamm am 27. September 2013 (AZ: 2 WF 161/13)

Quelle: www.dav-famili­enrecht.de

Rechts­gebiete
Ehe- und Famili­enrecht Sozialrecht Unterhaltsrecht

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