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Kein Bonussystem für Rezepte bei Apotheken

(DAV). Bonussysteme kennt man aus dem Handel. Auch bei Apotheken gibt es für freiver­käufliche Dinge den Anschluss an verschiedene Bonuskarten. Das Landes­be­rufs­gericht für Heilberufe bei dem Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz hatte aber einen Fall zu entscheiden, in dem die Kunden eines Apothekers pro verschrei­bungs­pflichtigem Medikament auf dem Rezept eine Prämie erhielten. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Berufsrecht und verwarnten auf Antrag der Landes­apo­the­ker­kammer den Apotheker, teilt die Arbeits­ge­mein­schaft Medizinrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mit.

Rezept­prämie

Der Apotheker warb mit einer "Rezept­prämie": Für die Einlösung eines Rezepts bekam der Kunde pro verschrei­bungs­pflichtigem Arznei­mittel einen Einkaufs­gut­schein im Wert von einem Euro geschenkt (pro Rezept maximal drei Euro). Die Landes­apo­the­ker­kammer sah darin eine Berufs­pflicht­ver­letzung und leitete ein berufs­ge­richt­liches Verfahren ein.

Verstoß gegen das Arznei­mit­tel­gesetz

Zu Recht, entschieden die Richter: Das Verhalten stelle eine Berufs­pflicht­ver­letzung dar. Der Apotheker habe gegen das Arznei­mit­tel­gesetz und die Arznei­mit­tel­preis­ver­ordnung verstoßen. Die Preisbindung sei eine vernünftige Erwägung des Gemeinwohls. Die Preisbindung solle nämlich eine zuverlässige, das heißt flächen­de­ckende und gleich­mäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arznei­mitteln gewähr­leisten und Apotheker vor einem ruinösen Preiswett­bewerb schützen. Dieser Schutz werde gefährdet, wenn jeder Kunde pro verschrei­bungs­pflichtigem Medikament einen Gutschein von einem Euro erhalte. Dies sei aus Kundensicht zwar nur ein geringer Wert. In der Konsequenz sei aber zu befürchten, dass die Preisbin­dungs­vor­schriften in vielen Fällen nicht mehr eingehalten würden und so ihren Zweck verfehlten. Daher sei eine berufs­ge­richtliche Maßnahme gegen den Apotheker angemessen.

Landes­be­rufs­gericht für Heilberufe bei dem Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz am 8. Oktober 2012 (AZ: LBG-H A 10353/12)

Quelle: www.dav-medizinrecht.de 

Rechts­gebiete
Medizinrecht

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