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Kassen müssen bei Zusatz­bei­trägen informieren

(dpa). Wenn die Krankenkasse mehr Geld will, soll sie das ihren Mitgliedern in einem persön­lichen Brief mitteilen. Und die sollen auch erfahren, wo es günstigere Tarife gibt.

Kranken­kassen, die Zusatz­beiträge erheben oder diese erhöhen, sollen ihre Mitglieder künftig in gesonderten Schreiben darüber informieren. Zugleich sollen sie die Versicherten in diesen Fällen über deren Sonder­kün­di­gungsrecht in Kenntnis setzen - und im Internet zudem darüber, wo die Kranken­ver­si­cherung billiger ist.

Dies geht aus einem Änderungs­antrag für das neue Finanzie­rungs­gesetz der Kassen hervor. An diesem Donnerstag soll der Gesetz­entwurf im Bundestag verabschiedet werden. Zuerst hatten die «Rheinische Post» und die «Berliner Zeitung» über die Änderung berichtet.

Die Kranken­kassen reagierten verstimmt. «Es ist keine Frage, dass Kassen­mit­glieder auch in Zukunft über Beitrags­er­hö­hungen informiert werden müssen und dass es auch weiterhin ein Sonder­kün­di­gungsrecht gibt. Eine gute Krankenkasse findet man aber nicht nur über den Preis, sondern über das richtige Verhältnis von Preis und Leistung», sagte der Sprecher des Kassen-Spitzen­ver­bandes GKV, Florian Lanz.

In keiner anderen Branche gebe es eine gesetzliche Pflicht, auf einen billigeren Konkur­renten hinzuweisen. «Diese Pflicht droht die Kranken­ver­si­cherung auf den Aspekt "billig" zu reduzieren - was dem Thema Gesund­heits­ver­sorgung nicht gerecht wird.» Lanz nannte dies «ein falsches Signal für die Diskussion um die notwendigen Qualitäts­ver­bes­se­rungen in der Patien­ten­ver­sorgung».

Der CDU-Gesund­heits­experte Jens Spahn begrüßte dagegen die Einigung in der Koalition: «Wir wollen auch in Zukunft einen Preis-Wettbewerb bei den Kranken­kassen.» Bislang mussten die Kassen ihre Mitglieder zwar auch schon informieren, wenn sie mehr Geld von ihnen wollten. Es reichte aber, wenn sie dies in ihrer Mitglie­der­zeitung mitteilten.

Mit der Neuregelung, die Anfang 2015 in Kraft treten soll, bekommen die Kassen faktisch ihre Beitrags­au­tonomie zurück. Wenn sie mit dem Geld aus dem Gesund­heitsfonds nicht auskommen und die Rücklagen aufgezehrt sind, können sie prozentuale Zusatz­beiträge bei ihren Mitgliedern einfordern. Pauschale Zusatz­beiträge wie bisher gibt es dann nicht mehr.

Für maximale Transparenz für die Versicherten soll der Spitzen­verband der Kassen sorgen: Er soll im Internet eine Übersicht bereit­stellen, welche Krankenkasse einen Zusatz­beitrag und in welcher Höhe erhebt.

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