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Jugend­streich hat ernste Folgen

(DAA). Auch Kinder und Jugendliche können für ihre Taten zur Verant­wortung gezogen werden. Voraus­setzung ist, dass sie die nötige Einsicht haben. Eltern sollten ihre Kinder daher über die möglichen Folgen von Straftaten und Ordnungs­wid­rig­keiten aufklären.

Im Februar 2020 hatte ein Streich eines 13-Jährigen schwer­wiegende Folgen. Der Junge warf in der Nähe von Magdeburg ein altes Radio von einer Brücke auf das Dach eines vorbei­fah­renden Regional­ex­presses. Die Tat hatte nicht nur einen Kurzschluss zur Folge, sondern zwang den Lokführer auch zu einer abrupten Notbremsung.

Verant­wortung schon als Jugend­licher

Das Landgericht Magdeburg verhandelte den Fall unter dem Aktenzeichen 10 O 457/23. Obwohl der Beklagte zur Tatzeit strafun­mündig war, wurden gegen ihn zivilrechtliche Schadens­er­satz­an­sprüche geltend gemacht. Nach § 828 Abs. 3 BGB können auch Kinder ab dem zehnten Lebensjahr schadens­er­satz­pflichtig sein, sofern sie die erforderliche Einsicht in ihr Handeln haben.

Einigung erzielt: Vergleich mit Lerneffekt

Nach intensiven Verhand­lungen im September 2023 einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, der am 13. November 2023 gerichtlich festge­stellt wurde. Der Jugendliche verpflichtet sich, in monatlichen Raten 42.000 Euro an die DB Regio AG zu zahlen, wobei ihm der Restbetrag nach Erreichen von 20.000 Euro bis Oktober 2032 erlassen wird.

Der Vergleich macht deutlich, dass jugend­liches Fehlver­halten gravierende finanzielle und rechtliche Folgen haben kann und unterstreicht die Bedeutung von Verant­wor­tungs­be­wusstsein bereits in jungen Jahren.

Ein Vergleich steht einem rechts­kräftigen Urteil gleich und kann auch vollstreckt werden, erklärt die Deutsche Anwalt­auskunft.

Quelle: www.anwalt­auskunft.de

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht

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