(DAA). Auch Kinder und Jugendliche können für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzung ist, dass sie die nötige Einsicht haben. Eltern sollten ihre Kinder daher über die möglichen Folgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufklären.
Im Februar 2020 hatte ein Streich eines 13-Jährigen schwerwiegende Folgen. Der Junge warf in der Nähe von Magdeburg ein altes Radio von einer Brücke auf das Dach eines vorbeifahrenden Regionalexpresses. Die Tat hatte nicht nur einen Kurzschluss zur Folge, sondern zwang den Lokführer auch zu einer abrupten Notbremsung.
Verantwortung schon als Jugendlicher
Das Landgericht Magdeburg verhandelte den Fall unter dem Aktenzeichen 10 O 457/23. Obwohl der Beklagte zur Tatzeit strafunmündig war, wurden gegen ihn zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Nach § 828 Abs. 3 BGB können auch Kinder ab dem zehnten Lebensjahr schadensersatzpflichtig sein, sofern sie die erforderliche Einsicht in ihr Handeln haben.
Einigung erzielt: Vergleich mit Lerneffekt
Nach intensiven Verhandlungen im September 2023 einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, der am 13. November 2023 gerichtlich festgestellt wurde. Der Jugendliche verpflichtet sich, in monatlichen Raten 42.000 Euro an die DB Regio AG zu zahlen, wobei ihm der Restbetrag nach Erreichen von 20.000 Euro bis Oktober 2032 erlassen wird.
Der Vergleich macht deutlich, dass jugendliches Fehlverhalten gravierende finanzielle und rechtliche Folgen haben kann und unterstreicht die Bedeutung von Verantwortungsbewusstsein bereits in jungen Jahren.
Ein Vergleich steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und kann auch vollstreckt werden, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
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