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Jobcenter verweigert zu Recht Hilfe wegen Olivenhains in Griechenland

(dpa). Wer in Griechenland einen Olivenhain und eine Wohnung besitzt, kann in Deutschland nicht mit Unterstützung des Staates rechnen. Das Jobcenter sei in diesem Fall nicht zu einem Zuschuss zum Lebens­un­terhalt verpflichtet, entschied das Sozial­gericht Detmold.

Der 1952 in Detmold geborene Antrag­steller habe argumentiert, ein Verkauf der Wohnung und des Hains wäre wegen der Wirtschaftskrise in Griechenland unwirt­schaftlich und eine besondere Härte. Die bloße Behauptung reiche nicht aus, urteilten die Richter. So habe der Kläger gar nicht versucht, die Immobilien zu verwerten.

Hilfebe­dürftig sei nur, wer seinen Lebens­un­terhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berück­sich­ti­genden Einkommen oder Vermögen sichern könne, hieß es in der Begründung. Zunächst müsse das Vermögen verwertet werden. Dabei müssten grundsätzlich auch Wertverluste hingenommen werden. Damit habe das Jobcenter Leistungen zu Recht nur in Form eines Darlehens bewilligt und die Auszahlung von einer Absicherung des Rückzah­lungs­an­spruchs abhängig gemacht.

Sozial­gericht Detmold am 03.02.2014 (AZ: S 9 AS 2274/13ER)

Rechts­gebiete
Sozialrecht

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