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Tipps&Urteile

Investoren und Auftraggeber sollten Bauunter­haltung und Wartung ernst nehmen

Unfälle auf der Baustelle ziehen immer Konsequenzen nach sich. Verunglücken dabei Menschen, müssen sich nicht nur Planer und Baufirmen, sondern auch Besitzer und Betreiber von Gebäuden gegebe­nenfalls sogar strafrechtlich verant­worten.

Daran erinnert die Arbeits­ge­mein­schaft für Bau- und Immobi­li­enrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, der kann mit Freiheits­strafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Geahndet werden aber nicht nur Folgen ursprünglicher Bau- und Planungs­fehler, sondern auch Nachläs­sigkeit und mangelnde Sorgfalt bei der laufenden Bauunter­haltung. Auch hier sieht der Gesetzgeber Freiheits­strafen von bis zu fünf Jahren vor.

Fahrlässig handelt bereits, wer die übliche Sorgfalt außer Acht lässt, regelmäßige Wartungs­ar­beiten unterlässt oder Sicherheits- und Unfall­vor­schriften missachtet. Das gilt auch für Kommunen, die zum Beispiel ihre Verwaltungs-, Schul- und Kranken­haus­bauten nicht sorgfältig unterhalten und notwendige Wartungs­ar­beiten unterlassen.

Quelle: www.arge-baurecht.com

Rechts­gebiete
Baurecht Baurecht (öffent­liches) Baurecht (privates)

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