Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, der kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Geahndet werden aber nicht nur Folgen ursprünglicher Bau- und Planungsfehler, sondern auch Nachlässigkeit und mangelnde Sorgfalt bei der laufenden Bauunterhaltung. Auch hier sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.
Fahrlässig handelt bereits, wer die übliche Sorgfalt außer Acht lässt, regelmäßige Wartungsarbeiten unterlässt oder Sicherheits- und Unfallvorschriften missachtet. Das gilt auch für Kommunen, die zum Beispiel ihre Verwaltungs-, Schul- und Krankenhausbauten nicht sorgfältig unterhalten und notwendige Wartungsarbeiten unterlassen.
Quelle: www.arge-baurecht.com
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