Die Rentnerin hatte nach der Trennung von ihrem Ehemann auf Unterhalt verzichtet und von ihren Ersparnissen gelebt. Anfang 2006 waren das noch mehr als 100 000 Euro - im August 2009 hatte sie jedoch alles ausgegeben. Das Gericht bestätigte nun die Entscheidung des zuständigen Sozialamts, ihren Antrag auf Grundsicherung abzulehnen. Die Begründung: Die Klägerin hätte ihren Lebensstandard den schwindenden Reserven anpassen müssen.
Das Urteil ist rechtskräftig. Mit leeren Händen steht die Seniorin aber nicht da: Sie bekommt vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt. Den Angaben zufolge fällt die Summe sogar ebenso hoch aus wie die Grundsicherung - muss aber zurückgezahlt werden. Diese Verpflichtung geht nach dem Tod der Frau auf die Erben über.
Landessozialgericht Baden-Württemberg am 15. Januar 2015 (AZ: L 2 SO 2489/14)
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