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Hundebiss – Herrchen haftet auch beim Tierarzt

Celle/Berlin (DAV). Der Halter eines Tieres haftet für Schäden, die durch typisches Tierver­halten, wie etwa das Beißen eines Hundes oder Austreten eines Pferdes, verursacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Tier die Schäden verursacht, während es sich in der Obhut einer anderen Person, wie etwa eines Tierarztes, befindet und der Halter keinerlei Möglichkeit hat, auf sein Tier einzuwirken. Auf eine entspre­chende Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Celle vom 11. Juni 2012 (AZ: 20 U 38/11) weist die Deutsche Anwalt­auskunft hin.

Eine Hundebe­sitzerin brachte ihren Schäferhund in eine Kleintier­klinik. Dort wurde der Hund für die Behandlung narkotisiert. Beim Erwachen aus der Narkose biss das Tier den Tierarzt in die rechte Hand und verletzte ihn schwer. Für diese Verlet­zungen verlangte der Tierarzt Schadens­ersatz und Schmer­zensgeld im sechsstelligen Bereich. Durch die Handver­let­zungen könne er seine tierchir­ur­gische Tätigkeit nicht mehr ausüben.

Die Hundehalterin meinte, für die Schäden nicht einstehen zu müssen, weil sie keine Möglichkeit gehabt hätte, auf ihren Hund Einfluss zu nehmen. Diese Möglichkeit hätte allein der Tierarzt gehabt, der über eine besondere Sachkunde verfüge und sich dem Risiko, von dem Hund angegriffen zu werden, bewusst ausgesetzt habe.

Dieser Argumen­tation folgte das Gericht jedoch nicht: Allein der Umstand, dass man sein Tier etwa zum Zweck der Behandlung in die Obhut einer anderen Person gebe, führe nicht dazu, dass die Haftung des Halters ausgeschlossen sei. Denn die Haftung des Tierhalters bestehe unabhängig von der Möglichkeit seiner Einflussnahme. Allerdings könne sie beschränkt werden, wenn der Geschädigte durch unange­messenes Verhalten selbst zu der Verletzung beigetragen habe. Da Hunde während des Erwachens aus der Narkose mitunter außerge­wöhnlich und aggressiv reagierten, hätte der Tierarzt besondere Vorsicht walten lassen müssen. Das habe er jedoch nicht getan. Dementsprechend habe er nur Anspruch  auf einen Teil der geltend gemachten Schäden.

Rechts­gebiete
Straf- und Strafver­fah­rensrecht

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