(DAA). In Zeiten hoher Inflation sehen sich viele Vermieter gezwungen, die Mieten an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Doch was passiert, wenn diese Anpassung über die Grenzen des Mietspiegels hinausgeht?
Mieterhöhungen, die über die Mietspiegelanpassung hinausgehen, sind in der Regel unzulässig. Auch die seit Erstellung des Mietspiegels gestiegene Inflation rechtfertigt keinen sogenannten „Stichtagszuschlag“. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Landgerichts München I vom 17. Juli 2024 (AZ: 14 S 3692/24). Die Entscheidung stellt klar, dass Vermieter keine zusätzlichen Erhöhungen aufgrund eines gestiegenen Verbraucherpreisindexes durchsetzen können.
Mieterhöhung wegen Inflation?
Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin argumentiert, dass die hohe Inflation seit der letzten Datenerhebung für den Mietspiegel eine zusätzliche Mieterhöhung rechtfertige.
Sie verlangte daher einen so genannten Stichtagszuschlag, der die Miete über den im Mietspiegel festgelegten Betrag hinaus erhöhen sollte. Sowohl das Amtsgericht München als auch das Landgericht München I wiesen die Klage ab.
Verbraucherpreisindex kein Maßstab für Mieterhöhung
Das Landgericht München I führte aus, dass der Anstieg des Verbraucherpreisindexes, dem ein breiter Warenkorb von rund 700 Güterarten zugrunde liegt, keine tragfähige Grundlage für eine außerordentliche Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete darstelle. Ein Anstieg der Nettokaltmieten in Bayern von nur etwas mehr als 3 % reiche nicht aus, um eine außergewöhnliche Erhöhung zu begründen. Zudem betonte das Gericht, dass die Einführung eines solchen Zuschlags die Rechtssicherheit im Mietrecht gefährden und die wichtige Funktion des Mietspiegels untergraben könnte.
Mieterhöhungen nur im Rahmen des Mietspiegels zulässig
Das Urteil zeigt, dass Mieterhöhungen grundsätzlich nur im Rahmen des Mietspiegels zulässig sind. Vermieter sollten sich daher genau überlegen, ob und wie sie Mieterhöhungen über diesen Rahmen hinaus geltend machen wollen, da sie sonst Gefahr laufen, in gerichtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden.
Die hier dargestellten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
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