Man wähnt sich auf der sicheren Seite: Die Eltern können zwar die Heimkosten nicht zahlen, aber die Kommune springt ja ein. Doch folgt das böse Erwachen, wenn das Geld von den Kindern zurückverlangt wird.
Das Oberlandesgericht Hamm hat festgelegt: Erwachsene Kinder können ihren Eltern einen so genannten Elternunterhalt schulden, zum Beispiel für einen Heimaufenthalt. Dies entfällt nur, wenn das Kind nicht über die notwendigen finanziellen Mittel zu verfügt, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Heimkosten übersteigen Einkommen der Mutter
Die 93-jährige Frau lebte in einem Alten- und Pflegeheim. Die Heimkosten waren nicht durch Rente, Versicherungsleistungen und Vermögen der Frau abgedeckt. Deshalb gab der zuständige Kreis monatlich rund 1.600 Euro dazu. An den Heimkosten mussten sich zwei Söhne mit monatlichen Zahlungen von rund 700 Euro beteiligen, zwei Töchter leisteten keine Zahlungen, weil sie leistungsunfähig waren. Von einer weiteren Tochter verlangte die Behörde jedoch eine monatliche Zahlung in Höhe von 113 Euro. Das lehnte die Tochter ab und behauptete, ebenfalls nicht leistungsfähig zu sein.
Das Familieneinkommen zählt
Vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Sie habe nicht nachgewiesen, nicht zahlen zu können, so die Richter. Wichtige Kriterien hierfür seien beispielsweise die Höhe von Vermögen und Einkommen, der Familienstand und etwaige Verbindlichkeiten. Schulde ein verheirateter Unterhaltspflichtiger Elternunterhalt, hänge seine Leistungsfähigkeit vom Familieneinkommen ab: Sohn oder Tochter schuldeten den Unterhalt entweder aus dem „Taschengeldanspruch“ gegenüber dem Ehepartner oder aus den eigenen Einkünften. Vor diesem Hintergrund müsse der Unterhaltspflichtige unter Umständen eben auch Angaben zum Einkommen der anderen Familienmitglieder machen. Dies habe die Tochter nicht getan. Sie habe nicht ausreichend dargelegt, welche Einkünfte aus Erwerbstätigkeit sie und ihr als selbständiger Versicherungsvertreter tätiger Ehemann erzielt hätten, auch nicht, welche Einnahmen sich aus dem gemeinsamen Mietshaus ergäben.
Oberlandesgericht Hamm am 21. November 2012 (AZ: II-8 UF 14/12)
Quelle: www.dav-familienrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.10.2013