Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Hitzefrei im Büro nur in Ausnah­me­fällen

Steigen draußen die Temperaturen, wird es in einigen Büros unerträglich heiß. Viele Arbeit­nehmer wünschen sich dann hitzefrei - doch einen Anspruch haben Beschäftigte nur in den seltensten Fällen

Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber bestimmen, wann und wo Mitarbeiter im Einsatz sind. Dabei hat er allerdings die gesund­heit­lichen Interessen seiner Mitarbeiter zu berück­sichtigen. Ist jemand zum Beispiel schwanger oder hat eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, kann die Arbeit in sehr warmen Büros als unzumutbar gelten. In so einem Fall kann der Mitarbeiter «hitzefrei» bekommen.

Welche Lufttem­pe­raturen im Büro noch zumutbar sind, führt die Arbeits­stät­tenregel ASR A3.5 Raumtem­peratur aus. Danach gelten Temperaturen im Büro über 35 Grad als unzulässig, erklärt Kersten Bux von der Bundes­anstalt für Arbeits­schutz und Arbeits­medizin (Baua) in Dortmund. Steigt das Thermometer über diesen Wert, dürften Beschäftigte zum Beispiel verlangen, einen anderen Raum zugewiesen oder freizu­be­kommen.

Bei Temperaturen zwischen 30 und 35 Grad müsse der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäf­tigten treffen, erläutert Bux. Dazu gehöre etwa, eine Gleitzeit­re­gelung einzuführen oder ausreichend Getränke zur Verfügung zu stellen. Die Vorgaben in der Arbeits­stät­tenregel seien allerdings nur Richtwerte. Sind Mitarbeiter durch Hitze besonders gefährdet, muss der Arbeitgeber solche Maßnahmen unter Umständen auch schon bei geringeren Temperaturen veranlassen.

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

Zurück