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Herrchen darf Hündin während der Arbeit nicht in Autobox lassen

(dpa). Täglich über Stunden in einer engen Hundebox: So etwas darf Herrchen seiner Hündin nicht machen, meint ein Stuttgarter Gericht. Auch Gassigehen in der Mittagspause reicht nicht.

Zu eng und zu wenig Ansprache: Ein Angestellter darf seine Weimaraner-Hündin Cosima während der Arbeitszeit nicht stundenlang in einer engen Box im Auto unterbringen. Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart wies am Donnerstag eine entspre­chende Klage des Mannes gegen eine Verfügung des Landratsamts Ludwigsburg ab. Die Autobox sei nur für den Transport bestimmt und das Tier habe darin nur eingeschränkte Bewegungs­freiheit, sagte Richter Ulrich Bartels. Der Platz sei nicht ausreichend, auch nicht für kleine Hunde.

Behörde verbot mit Blick auf das Tierschutzrecht

Die inzwischen dreijährige Cosima misst eine Schulterhöhe von 65 Zentimetern und wiegt 27 Kilogramm. Der Angestellte, Anfang 40, hatte im Sommer 2013 das Tier in einer Autobox gehalten, während er bei seiner Firma bei Ludwigsburg sechs bis sieben Stunden arbeitete. Er machte geltend, dass er sich regelmäßig um das Tier kümmere und mit ihm in der Mittagspause spazieren gehe. Als die Hündin dann anders betreut wurde, sei ihre Bindung zu ihm abgekühlt.

Arbeits­kollegen hatten Alarm geschlagen und das Landratsamt informiert. Das Auto war in einer Garage geparkt. Die Behörde verwies bei dem Verbot auf das Tierschutzrecht. Ein Aufenthalt über Stunden hinweg auf weniger als zwei Quadrat­metern an regelmäßig vier Werktagen verstoße gegen das Gesetz. Bei einer Haltung im Zwinger müsse dem Tier eine Fläche von sechs Quadrat­metern zur Verfügung stehen, argumen­tierte die Behörde.

Inzwischen wird die Hündin zu Hause betreut

Der Anwalt des Mannes hielt dagegen: Cosima sei es gut gegangen. Sie habe keine Ausfall­erschei­nungen gezeigt, weder körperlich noch psychisch. Der Vertreter des Landratsamts entgegnete: „Die Hündin konnte nur mit eingezogenen Kopf stehen.“

Richter Bartels sagte, in dem Fall gehe es nicht um die indivi­duelle Situation des Tiers. „Ich gehe davon aus, dass es dem Hund nicht schlecht ging.“ Der Mann fuhr täglich etwa eine Stunde vom Alb-Donau-Kreis nach Gerlingen (Kreis Ludwigsburg) zu seiner Arbeits­stätte. Den Job dort gab er inzwischen auf. Nun wird Cosima bei ihm zu Hause bereut. Dort hat sie Auslauf im Garten. Sein Anwalt ließ zunächst offen, ob er gegen die Entscheidung Rechts­mittel einlegen wird.

Rechts­gebiete
Kommunal- und Kommunal­ver­fas­sungsrecht

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