(DAV). Der Kauf eines Pferdes ist oft mit großen Hoffnungen verbunden. Was aber, wenn das Traumtier kurz nach dem Kauf schwer erkrankt? Genau dieser Fall beschäftigte die Gerichte in München.
Im Mai 2021 entschied sich eine Pferdeliebhaberin gemeinsam mit ihrer Tochter für den Kauf eines 11-jährigen Ponys. Das Tier hinterließ bei der Besichtigung und beim Probetraining einen positiven Eindruck, so dass der Kauf am 23.05.2021 abgeschlossen wurde. Kurze Zeit später traten bei dem Pony jedoch gesundheitliche Probleme auf, die zu einem Rechtsstreit führten.
Gericht entscheidet: Pony war beim Kauf nicht mangelhaft
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I wies am 15. Dezember 2023 die Klage der Käuferin auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und Erstattung der Unterstellungskosten ab (AZ: 2 O 8062/22). Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung bestätigt.
Ponykauf und Sommerekzem
Nach dem Kauf traten an mehreren Stellen des Ponys Scheuerwunden auf. Die Käuferin erklärte daraufhin im Oktober 2021 den Rücktritt vom Kaufvertrag, da das Pony an einem Sommerekzem leide und daher weder geritten noch zur Zucht verwendet werden könne.
Sie verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 3.500 Euro sowie die Erstattung der monatlichen Unterstellkosten in Höhe von 260 Euro. Die Verkäuferin weigerte sich, woraufhin es zum Prozess kam.
Sommerekzem beim Pferd: Käuferin geht leer aus
Das Gericht erkannte zwar das Vorliegen eines Sommerekzems an, stellte aber fest, dass der Ausbruch der Krankheit ein auslösendes Ereignis, meist einen Mückenstich, voraussetzt. Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Pony bereits vor der Übergabe an die Käuferin Symptome zeigte, entschied das Gericht, dass das Pony bis zu diesem Zeitpunkt als gesund anzusehen sei.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
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