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Hauskauf: Makler­pro­vision für Käufer muss eindeutig vereinbart werden

München/Berlin (DAV). Der Käufer eines Hauses muss nur dann eine Provision an den Makler zahlen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Hinweis in dem Exposé und in den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen genügt nicht. Das entschied das Amtsgericht München am 27. Oktober 2011 (AZ: 222 C 5991/11), wie die Deutsche Anwalt­auskunft berichtet.

Der Eigentümer eines Anwesens beauftragte eine Maklerfirma, dieses Anwesen zu verkaufen. Bei dem Besich­ti­gungs­termin mit einem Interes­senten übergab der Makler auch ein Exposé, in dem der Kaufpreis zuzüglich 3,57 Prozent Makler­courtage angegeben war. In den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen der Maklerfirma stand, dass es gestattet sei, für beide Parteien als Makler provisi­ons­pflichtig tätig zu sein. Der Interessent kaufte die Immobilie. Die Maklerfirma, die vom Verkäufer bereits eine Makler­pro­vision bekommen hatte, verlangte nun auch eine Provision vom Käufer. Dieser lehnte eine Zahlung aber ab.

Die Klage der Maklerfirma blieb ohne Erfolg. Ein gültiger Makler­vertrag zwischen Maklerfirma und Käufer sei nicht zustande gekommen, so das Gericht. Die Parteien hätten diesen Punkt nicht ausdrücklich angesprochen, so dass ein Vertrags­schluss nur dann angenommen werden könne, wenn sich dies aus den Handlungen der Parteien ergäbe.

Wer sich an einen Makler wende, der mit Angeboten werbe, erkläre dadurch noch nicht seine Bereit­schaft zur Zahlung einer Makler­pro­vision. Vielmehr dürfe er davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen habe und deshalb eine Leistung für den Verkäufer erbringe.

Erst wenn der Makler ausdrücklich eine Provision verlangt habe und der potentielle Käufer weiterhin die Dienste des Maklers in Anspruch nehme, komme ein solcher Makler­vertrag zustande. Weder die Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen der Maklerfirma noch der Vermerk im Exposé erfüllten diese Voraus­set­zungen. So ergebe sich aus dem Exposé nicht, ob der Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer Provision verlange oder ob lediglich die eigentlich vom Verkäufer zu zahlende Provision vom Käufer übernommen werden solle.

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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