Der Fall
Ein Ehepaar, irakische Staatsangehörige, erhält für seine beiden Kinder Kindergeld, die Mutter darüber hinaus Elterngeld. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz musste entscheiden, ob das Elterngeld als Einkommen berücksichtigt werden darf.
Die Entscheidung
Ja, entschieden die Richter. Das Elterngeld dürfe, abzüglich einer Versicherungspauschale, als Einkommen berücksichtigt werden. Dies sei gerechtfertigt, da der Bedarf von Kind und betreuendem Elternteil durch die Regelleistung und die Zusatzleistungen der Grundsicherung bereits umfassend gedeckt sei. Dem Elternteil werde also keine Erwerbstätigkeit zugemutet. Der Gesetzgeber habe mit dem Elterngeld einen Anreiz schaffen wollen, eine Berufstätigkeit wegen der Betreuung eines Kindes zu unterbrechen. Dies sei Eltern, die Grundsicherungsleistungen bezögen, nicht möglich, so dass ihnen die Leistung auch nicht teilweise anrechnungsfrei belassen werden sollte.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 12. März 2013 (AZ: L 6 AS 623/11)
Quelle: www.dav-familienrecht.de