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Hartz IV: Elterngeld wird als Einkommen angerechnet

(DAV). Erhält ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen als betreuender Elternteil Elterngeld, so wird dies als Einkommen berück­sichtigt. Darüber informieren die Famili­en­rechts­anwälte des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Der Fall

Ein Ehepaar, irakische Staats­an­ge­hörige, erhält für seine beiden Kinder Kindergeld, die Mutter darüber hinaus Elterngeld. Das Landes­so­zi­al­gericht Rheinland-Pfalz musste entscheiden, ob das Elterngeld als Einkommen berück­sichtigt werden darf.

Die Entscheidung

Ja, entschieden die Richter. Das Elterngeld dürfe, abzüglich einer Versiche­rungs­pau­schale, als Einkommen berück­sichtigt werden. Dies sei gerecht­fertigt, da der Bedarf von Kind und betreuendem Elternteil durch die Regelleistung und die Zusatz­leis­tungen der Grundsi­cherung bereits umfassend gedeckt sei. Dem Elternteil werde also keine Erwerbs­tä­tigkeit zugemutet. Der Gesetzgeber habe mit dem Elterngeld einen Anreiz schaffen wollen, eine Berufs­tä­tigkeit wegen der Betreuung eines Kindes zu unterbrechen. Dies sei Eltern, die Grundsi­che­rungs­leis­tungen bezögen, nicht möglich, so dass ihnen die Leistung auch nicht teilweise anrech­nungsfrei belassen werden sollte.

Landes­so­zi­al­gericht Rheinland-Pfalz am 12. März 2013 (AZ: L 6 AS 623/11)

Quelle: www.dav-famili­enrecht.de 

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