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Gericht: Wertvoller Schmuck gehört ins Handgepäck

(dpa/tmn). Fluggäste nehmen wertvollen Schmuck besser im Handgepäck mit oder melden es bei der Gepäck­aufgabe an. Ansonsten können sie bei einem Diebstahl auf ihrem Schaden sitzen­bleiben.

Packen Reisende Schmuck in den Koffer, trifft sie ein erhebliches Mitver­schulden. Deshalb müssen sie zumindest mit einer deutlichen Kürzung der Haftungs­an­sprüche gegen die Flugge­sell­schaft rechnen. Das berichtet die „Monats­schrift für Deutsches Recht“ (Heft 9/2014) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlan­des­ge­richts (OLG) Frankfurt am Main.

Das Gericht sprach mit seinem Urteil einem Flugrei­senden nur ein Viertel des Schadens zu, der ihm durch den Verlust von wertvollen Schmuck­stücken entstanden war. Der Kläger hatte bei der Gepäck­aufgabe nicht angemeldet, dass sich in einem Koffer wertvolle Schmuck­stücke befanden. Am Zielort tauchte der Koffer nicht auf. Der Kläger erhielt ihn erst Tage später, aber ohne den Schmuck.

Das Gericht hielt es für durchaus wahrscheinlich, dass Mitarbeiter der Flugge­sell­schaft den Schmuck gestohlen hatten. Gleichwohl sah es für eine volle Haftung der Gesell­schaft keinen Grund. Vielmehr hielt das OLG dem Kläger ein leicht­fertiges Verhalten vor, das in vergleichbaren Fällen schon zu einem völligen Ausschluss von Schadens­er­satz­an­sprüchen geführt habe. So weit wollte das OLG in diesem Fall jedoch nicht gehen.

Urteil des Oberlan­des­ge­richts Frankfurt vom 21. November.2013 (AZ: 16 U 98/13)

Rechts­gebiete
Versiche­rungsrecht

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