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Gericht untersagt irreführende Werbung für E-Zigaretten

Hamm (dpa) - Das Werben für E-Zigaretten mit der Botschaft, sie seien "mindestens 1000 Mal weniger schädlich als eine Tabakzi­garette" und enthielten "als einzigen Schadstoff Nikotin" ist irreführend und somit unzulässig.

Werbeslogans, wonach E-Zigaretten sehr viel weniger schaden als Tabakzi­ga­retten, führen laut einem Gerichts­urteil in die Irre und sind daher unzulässig. Das entschied das Oberlan­des­gericht Hamm am Freitag. Eine Vertrei­berfirma hatte ihre Produkte mit den Aussagen "mindestens 1000 Mal weniger schädlich als eine Tabakzi­garette" und "enthält als einzigen Schadstoff Nikotin" angepriesen. Das hielten die Richter für irreführend und bestätigten damit eine Entscheidung des Landge­richts Dortmund.

Ein vorgelegtes Gutachten habe zwar ergeben, dass E-Zigaretten, in denen elektronisch sogenannte Liquids verdampfen und dann inhaliert werden, deutlich weniger giftig als herkömmliche Zigaretten seien. Das Gericht verwies aber auf fehlende aussage­kräftige Untersu­chungen zur Sicherheit und Langzeit­folgen von E-Zigaretten. Deshalb seien die Werbeaussagen unzulässig. Die Behauptung zum einzigen Schadstoff Nikotin bewertete das Gericht sogar als falsch. Die Hauptbe­standteile der Liquids (Propylen­glycol) seien zwar harmloser als Nikotin, aber nicht unbedenklich.

Oberlan­des­gericht Hamm am 8. November 2013 (AZ: 4 U 91/13)

Rechts­gebiete
Wettbe­werbsrecht

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