Ein solcher Beschluss müsse außerdem nicht begründet werden, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter billigten damit eine entsprechende Norm in der Strafprozessordnung (StPO) als verfassungsgemäß und mit EU-Recht vereinbar. Das Recht eines Angeklagten auf ein faires Verfahrens werde nicht verletzt.
Nach dem Gesetz können «offensichtlich unbegründete» Revisionen durch einstimmigen Beschluss der Richter verworfen werden. Das Vorgehen soll die Richter entlasten und dafür sorgen, dass die Angeklagten nicht zu lange auf eine rechtskräftige Entscheidung warten müssen. Die Strafrichter sollen sich auf die Verfahren konzentrieren, in denen eine Revision wahrscheinlich begründet ist.
Die Abweisung einer Revision auf diese Wege kommt in der Justiz häufig vor: So scheiterten beim Bundesgerichtshof 2013 von knapp 3500 eingelegten Revisionen 73,8 Prozent auf diese Weise.
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
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