Umbau mit Tücken
Der Generalunternehmer hatte ein historisches Gebäude in Ostdeutschland zu einem Hotel und Kongresscenter umgebaut. Einer seiner Subunternehmer hatte eine Aufzugsanlage installiert. Nach Aufnahme des Betriebes traten aus den Rohrleitungen der Fernwärmeanlage im Untergeschoss große Mengen Heißwasser aus. Aufsteigender Wasserdampf löste Brandalarm aus. Das führte dazu, dass der Hotelaufzug automatisch ins Erdgeschoss fuhr und dort mit geöffneten Türen stehen blieb. Drei Hotelgäste bestiegen den Aufzug und fuhren – wegen eines erneuten Alarms – nicht wie gewünscht in das Ober-, sondern automatisch in das Untergeschoss. Als die Aufzugstür sich öffnete, drang Heißwasser in die Kabine und verletzte die Hotelgäste schwer. Sie zogen sich Verbrennungen dritten Grades zu. Der Versicherer des Hoteliers zahlte den Hotelgästen Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von mehr als 360.000 Euro und verklagte den Generalunternehmer auf Ersatz dieser Kosten.
Der Generalunternehmer steht gerade
Grundsätzlich haftet der Generalunternehmer, so das Gericht. Seine Werkleistung sei mangelhaft, weil die Aufzugssteuerung nicht sach- und fachgerecht programmiert gewesen sei und nicht den maßgeblichen Regeln der Technik entsprochen habe. Der Aufzug hätte nach der automatischen Fahrt infolge des Brandalarms im Erdgeschoss mit offenen Türen stehen bleiben müssen und sich nicht mehr in Bewegung setzen dürfen.
Oberlandesgericht Hamm am 15. November 2011 (AZ: I-21 U 167/10)
- Datum
- Aktualisiert am
- 11.10.2013