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Fußballer dürfen Pay-TV nicht von der Steuer absetzen

(dpa). Profifuß­baller dürfen Abonnements für Fußball­über­tra­gungen im Bezahl­fernsehen nicht als Werbungs­kosten von der Steuer absetzen. Das geht aus einem am Montag veröffent­lichten Urteil des Finanz­ge­richts Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße hervor.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Fußball­über­tra­gungen des Pay-TV-Senders auch privat angeschaut würden, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Das Urteil ist rechts­kräftig.

Auch Ausgaben für Sportbe­kleidung und einen Personal Trainer erkannte das Gericht nicht als Werbungs­kosten an. Es handle sich dabei nicht um typische Kleidung, die etwa wegen ihrer Schutz­funktion nur im Beruf verwendet wird, sondern um «bürgerliche Kleidung». Auch beim Personal Trainer sei eine Trennung zwischen beruflicher und privater Veranlassung nicht möglich.

Geklagt hatte laut Gericht ein Fußball­spieler, der für die Jahre 2008 und 2009 einen entspre­chenden Steuerbonus einstreichen wollte. Insgesamt hatte er für TV-Abo, Arbeits­kleidung und privaten Personal-Trainer (nur für das Jahr 2008) Kosten von gut 800 Euro geltend gemacht.

Finanz­gericht Rheinland-Pfalz am 18. Juli 2014 (AZ: 1 K 1490/12)

Rechts­gebiete
Steuerrecht Steuer­streit­führung

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