Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Finanzamt an Hausschwamm­sa­nierung beteiligen

(DAV). Unter Umständen können Besitzer von mit Hausschwamm betroffenen Häusern die Sanierung steuerlich geltend machen.

 Der Echte Hausschwamm ist ein besonders gefähr­licher Schädling, der vor allem Holz in feuchten, älteren Häusern befällt. Der Pilz wird von Fachleuten gefürchtet, weil er sich schnell ausdehnt und in kürzester Zeit erhebliche Schäden am Holz anrichtet. Die Sanierung des Echten Hausschwamms ist extrem aufwändig und teuer. Deshalb, so erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft für Bau- und Immobi­li­enrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwalt­verein (DAV), können Besitzer betroffener Häuser die Schwamm­sa­nierung unter Umständen als außerge­wöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

Quelle: www.arge-baurecht.com

Rechts­gebiete
Baurecht Baurecht (privates)

Zurück