Dabei sind die Gerichte aber verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu prüfen. Daran orientiert sich auch die Höhe der Geldbuße. Bei Bußgeldern ab 250 Euro ist diese Prüfung zwingend erforderlich, so das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgeld und Fahrverbot
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall war der Autofahrer zu schnell gefahren. Das Amtsgericht verhängte eine Geldbuße von 265 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot gegen ihn. Das Urteil in der ersten Instanz enthielt keine Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.
Wirtschaftliche Verhältnisse prüfen
Ab einer Geldbuße von 250 Euro müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten geprüft werden, so das OLG. Dies sei nur dann entbehrlich, wenn es keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder schlechte wirtschaftliche Verhältnisse gebe oder der Betroffene keine Angaben dazu mache. Außerdem dürfe man auf solche Überprüfungen auch dann verzichten, wenn Regelsätze nach dem Bußgeldkatalog festgelegt würden. Dies sei hier aber nicht der Fall. Zudem hätten sich in dem Urteil der ersten Instanz überhaupt keine Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mannes gefunden. Somit war die Geldbuße nicht rechtmäßig. Das Gericht hob das Urteil auf.
Wichtig zu wissen: Von der Höhe der Geldbuße kann auch die Verhängung eines Fahrverbotes abhängen.
Oberlandesgericht Oldenburg am 29. Oktober 2014 (AZ: 2 Ss (OWI) 278/14)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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