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Feststellung der wirtschaft­lichen Verhältnisse bei Geldbußen

(red/dpa). Wer zu schnell fährt oder einen anderen Verkehrs­verstoß begeht, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese reichen von Geldbußen und Fahrverboten bis zum Führer­schein­entzug. Zwar gibt es einen Bußgeld­katalog für bestimmte Ordnungs­wid­rig­keiten, doch können Bußgelder auch frei festgelegt werden.

Dabei sind die Gerichte aber verpflichtet, die wirtschaft­lichen Verhältnisse des Betroffenen zu prüfen. Daran orientiert sich auch die Höhe der Geldbuße. Bei Bußgeldern ab 250 Euro ist diese Prüfung zwingend erforderlich, so das Oberlan­des­gericht (OLG) Oldenburg. 

Geschwin­dig­keits­über­schreitung: Bußgeld und Fahrverbot

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall  war der Autofahrer zu schnell gefahren. Das Amtsgericht verhängte eine Geldbuße von 265 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot gegen ihn. Das Urteil in der ersten Instanz enthielt keine Angaben zu den wirtschaft­lichen Verhält­nissen.

Wirtschaftliche Verhältnisse prüfen

Ab einer Geldbuße von 250 Euro müssen die wirtschaft­lichen Verhältnisse des Verurteilten geprüft werden, so das OLG. Dies sei nur dann entbehrlich, wenn es keine Anhalts­punkte für außerge­wöhnlich gute oder schlechte wirtschaftliche Verhältnisse gebe oder der Betroffene keine Angaben dazu mache. Außerdem dürfe man auf solche Überprü­fungen auch dann verzichten, wenn Regelsätze nach dem Bußgeld­katalog festgelegt würden. Dies sei hier aber nicht der Fall. Zudem hätten sich in dem Urteil der ersten Instanz überhaupt keine Angaben zu den wirtschaft­lichen Verhält­nissen des Mannes gefunden. Somit war die Geldbuße nicht rechtmäßig. Das Gericht hob das Urteil auf. 

Wichtig zu wissen: Von der Höhe der Geldbuße kann auch die Verhängung eines Fahrverbotes abhängen.

Oberlan­des­gericht Oldenburg am 29. Oktober 2014 (AZ: 2 Ss (OWI) 278/14)

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht Verkehrsstraf- und OWi-Recht

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