Tipps&Urteile

Falscher Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Kinder

(DAV). Die Ehe zerbricht, die Emotionen kochen hoch. Wer in einer solchen Situation unüberlegt handelt, kann sogar seine berech­tigten Ansprüche verlieren. So hatte das Oberlan­des­gericht Schleswig darüber zu entscheiden, ob ein Unterhalts­an­spruch wegfällt, wenn man falsche aber schwere Vorwürfe gegen den „Ex“ erhebt und sogar falsche Anzeige erstattet.

Wer mehrfach unberechtigt schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Partner erhebt, allein um seine eigene Position in einem Sorgerechts­ver­fahren zu verbessern, verliert seinen Unterhalts­an­spruch. Besonders schwer wiegen falsche Vorwürfe, der Ex-Partner habe die Kinder sexuell missbraucht. Einen solchen Fall hatte das Oberlan­des­ge­richts Schleswig zu entscheiden, wie die Famili­en­rechts­anwälte des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichten.

Der Streit um das Sorgerecht

Das Paar hatte 1990 geheiratet und zwei 1993 und 1997 geborene Kinder. Die Frau zog nach der Trennung im Jahre 2008 aus. Die Eltern verein­barten, dass die Kinder zunächst beim Vater im Haus bleiben. Während des Verfahrens um das Sorgerecht erhob die Frau massive Vorwürfe gegen den Mann und zeigte ihn an. Er habe die Kinder sexuell missbraucht. In der Folge zeigte sie ihn darüber hinaus wegen einer angeblichen, einige Jahre zurück­lie­genden Vergewal­tigung an. Nachdem alle Ermitt­lungs­ver­fahren eingestellt waren, zeigte sie ihn erneut wegen sexuellen Missbrauchs der Kinder an. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt. Beide Kinder haben die Vorwürfe massiv abgestritten. Die Tochter gab gegenüber der Polizei an, „die Frau hat nen Schaden“, sie wolle dem Vater „einen reinwürgen“. Das alleinige Sorgerecht wurde 2011 dem Vater zugesprochen.

Gericht: Unterhalts­zahlung nicht mehr zumutbar

Das Oberlan­des­gericht bestätigte die Entscheidung des Amtsge­richts, womit der Mann von August 2009 an keinen Unterhalt an die Frau mehr zahlen müsse. Sie habe ihre Ansprüche wegen der zu diesem Zeitpunkt erhobenen Beschul­di­gungen und der Anzeigen verwirkt. Insbesondere der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Kinder wiege schwer. „Werden solche Vorwürfe bekannt, kann bereits dies zu einer familiären, sozialen und beruflichen Isolation des Mannes führen“, erläuterte das Gericht. Solche Vorwürfe zu erheben, nur um seine Position in einem Sorgerechts­ver­fahren zu verbessern, zerstöre nachhaltig und schwer­wiegend die „im Gegensei­tig­keits­ver­hältnis bestehende elterliche Solidarität“. Die weitere Zahlung des Unterhalts könne dem Mann nicht mehr zugemutet werden.

Oberlan­des­gericht Schleswig am 21. Dezember 2012; AZ: 10 UF 81/12

Quelle: www.dav-famili­enrecht.de 

Zurück