Bei jemandem, der mehrere Verkehrsverstöße begangen hat, reicht eine Geldbuße nicht mehr aus, entschied das Gericht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) warnt daher vor schweren Folgen für vermeintlich leichte Verstöße.
Dringendes Telefonat bei der Autofahrt
Der im Außendienst beschäftigte Mann fuhr am 18. Februar 2013 mit seinem Auto durch Bad Salzuflen und benutzte währenddessen sein Handy, das er in der rechten Hand an das rechte Ohr hielt. Für diesen vorsätzlichen Verkehrsverstoß verhängte das Amtsgericht Lemgo eine Geldbuße von 80 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei der Entscheidung des Amtsgerichts fiel dabei ins Gewicht, dass der Betroffene bereits sieben im Verkehrszentralregister eingetragene frühere Verkehrsverstöße, unter anderem drei wegen verbotenen Telefonierens am Steuer, hatte.
Erfolglose Rechtsbeschwerde: Fahrverbot nach Handynutzung
Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung, insbesondere auch das Fahrverbot. Mit der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Geldbuße habe der Verkehrsverstoß des Betroffenen nicht angemessen geahndet werden können. Ein Fahrverbot könne auch wegen beharrlicher Pflichtverletzung erlassen werden. Daher könnten im Einzelfall auch schon wiederholte, für sich genommen eher geringfügige Verkehrsverstöße die Anordnung eines Fahrverbots rechtfertigen. In diesem Fall sei von einer beharrlichen Pflichtverletzung auszugehen. Im engen zeitlichen Abstand von weniger als zwölf Monaten sei der Betroffene dreimal wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren verurteilt worden. Hinzu kämen drei weitere Verurteilungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Zeitraum von insgesamt nur zweieinhalb Jahren seit der ersten Verurteilung.
Oberlandesgericht Hamm am 24. Oktober 2013 (AZ: 3RBs 256/13)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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