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Tipps&Urteile

Fahrräder müssen eine Klingel haben

(dpa/tmn/red) – Fahrräder können viele Ausstat­tungs­merkmale haben, die sie entweder technisch oder ästhetisch von anderen „Drahteseln“ abheben. Eines muss jedoch grundsätzlich bei jedem Fahrrad vorhanden sein: eine Klingel. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Allzu frei sollte man den Begriff Klingel nicht auslegen: Es sind nicht alle Gegenstände erlaubt, mit denen man andere Verkehrs­teil­nehmer warnen kann. Verboten sind zum Beispiel Hupen und Sirenen. Wer sein Fahrrad nicht mit einer Klingel ausgestattet hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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