Allzu frei sollte man den Begriff Klingel nicht auslegen: Es sind nicht alle Gegenstände erlaubt, mit denen man andere Verkehrsteilnehmer warnen kann. Verboten sind zum Beispiel Hupen und Sirenen. Wer sein Fahrrad nicht mit einer Klingel ausgestattet hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen.
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