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Facebook-Seiten nun mit Impres­sumsfeld

(dpa/red). Facebook ist nicht nur ein privater Treffpunkt. Viele Vereine, Freibe­rufler und Unternehmen haben in dem Netzwerk eine eigene Seite. Dort müssen sie allerdings ein Impressum anbieten, sonst drohen Abmahnungen.

Bisher mussten Nutzer für Angaben zum Nutzer auf den „Info“-Reiter zurück­greifen. Ob die Impres­sums­pflicht damit erfüllt wird, galt unter Experten allerdings als umstritten. Künftig können Seiten­be­treiber bei Facebook auch ein Impressum direkt auf der ersten Seite hinzufügen, teilte das Unternehmen mit. Der Link zum Impressum taucht dann im Bereich „Chronik“ in der linken Randspalte auf.

Die Impres­sums­funktion ist Teil des neuen Facebook-Designs, das in den kommenden Wochen nach und nach für alle Seiten eingeführt werden soll. Wer den neuen Look schon hat, kann das Impressum in den Einstel­lungen unter „Seiteninfo“ hinzufügen. 1500 Zeichen stehen dafür zur Verfügung. Zurzeit wird das Impressum allerdings nur im Browser angezeigt. Nach Angaben von Facebook soll es in Zukunft aber auch in den Apps des sozialen Netzwerks zu sehen sein.

Die Impres­sums­pflicht im Internet gilt nach Angaben des Zentrums für Europäischen Verbrau­cher­schutz für alle geschäfts­mäßigen Webseiten. Rein private Seiten, also zum Beispiel persönliche Profile bei Facebook, sind davon nicht betroffen. Als geschäftsmäßig gilt eine Seite schon, wenn potenzielle Kunden oder Auftraggeber

Rechts­gebiete
Internetrecht IT-Recht

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