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EU-Gericht: Verfolgte Homose­xuelle können Recht auf Asyl haben

Luxemburg/Brüssel (dpa) - Flüchtlinge, die aufgrund ihrer Homose­xualität verfolgt werden, können in Zukunft auf Asyl in Europa hoffen. Wenn ihnen in ihren Heimat­ländern Haftstrafen wegen homose­xueller Handlungen drohen und diese dort auch verhängt werden, haben sie ein Recht auf Asyl.

Verfolgte Homose­xuelle können in der EU ein Recht auf Asyl haben. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Riskieren offen lebende Homose­xuelle in ihren Heimat­ländern eine Strafe, stellten sie eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechts dar, erklärten die Richter. Es könne nicht erwartet werden, dass Schwule und Lesben ihre sexuelle Ausrichtung geheim hielten.

Im konkreten Fall hatten drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Nieder­landen um eine Anerkennung als Flüchtlinge gestritten. In ihren Heimat­ländern steht Homose­xualität unter schwerer Strafe.

Europäischer Gerichtshof am 7. November 2013 (AZ: C-199/12, C-200/12, C201/12)

Rechts­gebiete
Europarecht Migrati­onsrecht

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