Verfolgte Homosexuelle können in der EU ein Recht auf Asyl haben. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Riskieren offen lebende Homosexuelle in ihren Heimatländern eine Strafe, stellten sie eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechts dar, erklärten die Richter. Es könne nicht erwartet werden, dass Schwule und Lesben ihre sexuelle Ausrichtung geheim hielten.
Im konkreten Fall hatten drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Niederlanden um eine Anerkennung als Flüchtlinge gestritten. In ihren Heimatländern steht Homosexualität unter schwerer Strafe.
Europäischer Gerichtshof am 7. November 2013 (AZ: C-199/12, C-200/12, C201/12)
- Datum
- Aktualisiert am
- 22.02.2016