Offenbar gibt es eine verbreitete Neigung, es im Ausland mit den Verkehrsregeln nicht so genau zu nehmen wie zuhause. Dies kann nun schnell unangenehme Folgen haben. Am 6. November 2013 endete die Frist zur Umsetzung der Richtlinie zum grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte’, berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Verkehrssünder können leichter ausfindig gemacht werden
Bisher blieben Verkehrsverstöße ausländischer EU-Bürger oft ohne Folgen. Das soll sich mit dem elektronischen Datenaustausch der Zulassungsbehörden ändern. Behörden können nun schneller in einem anderen Mitgliedsstaat Namen und Anschrift eines Halters abfragen, um ihn dann mit dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß zu konfrontieren. Das gilt selbstverständlich auch für deutsche Autofahrer im Ausland.
Die Regelung ergänzt die bereits bestehenden Beschlüsse über das Eintreiben von Knöllchen im Ausland.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 15.11.2013