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EU ahndet Verkehrs­verstöße grenzüber­schreitend

(DAV). Seit dem 06. November 2013 werden Autofahrer aus anderen EU-Staaten bei gefähr­lichen Verkehrs­ver­stößen zur Kasse gebeten. Statistisch gesehen verstoßen auslän­dische Autofahrer dreimal so häufig gegen die Verkehrs­vor­schriften wie einhei­mische.

Offenbar gibt es eine verbreitete Neigung, es im Ausland mit den Verkehrs­regeln nicht so genau zu nehmen wie zuhause. Dies kann nun schnell unangenehme Folgen haben. Am 6. November 2013 endete die Frist zur Umsetzung der Richtlinie zum grenzüber­schrei­tenden Austausch von Informa­tionen über die Straßen­ver­kehrs­si­cherheit gefährdende Verkehrs­delikte’, berichten die Verkehrs­rechts­anwälte des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Verkehrs­sünder können leichter ausfindig gemacht werden

Bisher blieben Verkehrs­verstöße auslän­discher EU-Bürger oft ohne Folgen. Das soll sich mit dem elektro­nischen Datenaus­tausch der Zulassungs­be­hörden ändern. Behörden können nun schneller in einem anderen Mitgliedsstaat Namen und Anschrift eines Halters abfragen, um ihn dann mit dem vorgeworfenen Verkehrs­verstoß zu konfron­tieren. Das gilt selbst­ver­ständlich auch für deutsche Autofahrer im Ausland.

Die Regelung ergänzt die bereits bestehenden Beschlüsse über das Eintreiben von Knöllchen im Ausland.

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht Verkehrsstraf- und OWi-Recht

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