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Elterngeld rechtfertigt kein alleiniges Aufent­halts­be­stim­mungsrecht

(red/dpa). Ist das Kind da, nimmt zumeist die Mutter den größten Teil der Elternzeit. Diese ist für einen Elternteil auf zwölf Monate begrenzt, verlängert sich aber auf 14 Monate, wenn der andere Elternteil mitmacht. Eine Verlän­gerung gibt es auch, wenn man allein­er­ziehend ist und allein über den Aufenthalt des Kindes bestimmt.

Dieses alleinige Aufent­halts­be­stim­mungsrecht ist die Voraus­setzung, um 14 Monate Elterngeld zu beziehen. Mit der Möglichkeit des längeren Bezugs kann man jedoch nicht einen Antrag auf alleiniges Aufent­halts­be­stim­mungsrecht begründen. Die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) verweist auf eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Karlsruhe.

Gemeinsames Sorgerecht – Aufenthalt bei der Mutter

Eltern und das Kind leben in einer Situation, wie sie immer häufiger wird: Die Eltern sind nicht mit einander verheiratet und leben getrennt. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Hinsichtlich des Umgangs haben sie sich vor Gericht verständigt. Der Vater ist damit einver­standen, dass das Kind bei der Mutter lebt. Die Mutter möchte das alleinige Aufent­halts­be­stim­mungsrecht, um 14 Monate Elterngeld zu beziehen.

Keine Übertragung des Aufent­halts­be­stim­mungs­rechts für Eltern­geldbezug

Die Mutter verlor in zwei Instanzen. Mit dem längeren Eltern­geldbezug könne nicht das alleinige Aufent­halts­be­stim­mungsrecht begründet werden. Dieses komme nur dann in Betracht, wenn diesbe­züglich die gemeinsame Verant­wortung der Eltern gescheitert ist. Die Eltern stritten aber nicht über den Aufenthalt des Kindes, so dass eine Übertragung des alleinigen Rechts auf die Mutter nicht notwendig sei. Der Gesetzgeber verfolge im Übrigen mit der Eltern­geld­re­gelung den Zweck, dass sich (meist) der Vater an der Elternzeit beteiligt solle und die Aufgabe nicht allein die Mutter übernehme.

Bei Einigkeit Übertragung der Aufent­halts­be­stimmung möglich

Wenn sich beide Elternteile hinsichtlich der Übertragung des alleinigen Aufent­halts­be­stim­mungs­rechts einig sind, kommt ein längerer Bezug des Elterngelds in Betracht.

Oberlan­des­gericht Karlsruhe am 14. Februar 2013 (AZ: 2 UF 272/12)

Quelle: www.dav-famili­enrecht.de

Rechts­gebiete
Ehe- und Famili­enrecht Elterliche Sorge

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