Meist orientieren sich die Gehälter an den Preisen und somit an der Kaufkraft in dem jeweiligen Staat. Sind die Preise höher, wie zum Beispiel in der Schweiz, sind in der Regel auch die Löhne und Gehälter höher. Das Oberlandesgericht Oldenburg musste die Frage klären, ob damit auch wie gewohnt der Kindesunterhalt steigt.
Teures Leben in der Schweiz
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall wohnt und arbeitet der Vater in der Schweiz. Seine minderjährigen Kinder leben bei der Mutter in Deutschland. Als das Einkommen des Vaters stieg, forderte die Mutter eine Erhöhung des Kinderunterhalts. Das Amtsgericht rechnete das Einkommen in Euro um und erhöhte dann den Kindesunterhalt.
So einfach ist es nicht
Damit habe es sich das Gericht aber zu einfach gemacht, entschieden die Richter der nächsten Instanz: Das Nettoeinkommen müsse an die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zunächst müssten vom Einkommen in Schweizer Franken die abzugsfähigen Kosten abgerechnet werden. Nach der anschließenden Umrechnung in Euro werde der Kaufkraftunterschied zwischen der Schweiz und Deutschland ermittelt. Der Vater müsse somit wegen der höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz mehr verdienen können, ohne dass dies sich unmittelbar auf den Kindesunterhalt auswirke. Im Ergebnis kam das Gericht ebenfalls zu dem Schluss, dass sich der Unterhalt erhöhe, etwas geringer allerdings, als es das Amtsgericht festgestellt hatte.
Oberlandesgericht Oldenburg am 19. Oktober 2012 (AZ: 11 UF 55/12)
Quelle: www.dav-familienrecht.de
- Datum