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Einkommen im Ausland – Kaufkraft­un­ter­schied berück­sichtigen

(DAV). Wie viel Unterhalt ein Unterhalts­pflichtiger für seine Kinder bezahlen muss, richtet sich nach seinem Nettoein­kommen. Es gibt Fälle, in denen dieser sein Einkommen aus dem Ausland bezieht. Wenn er in Deutschland lebt, ist das unproble­matisch. Anders kann es sich jedoch verhalten, wenn der Unterhalts­pflichtige im Ausland lebt.

Meist orientieren sich die Gehälter an den Preisen und somit an der Kaufkraft in dem jeweiligen Staat. Sind die Preise höher, wie zum Beispiel in der Schweiz, sind in der Regel auch die Löhne und Gehälter höher. Das Oberlan­des­gericht Oldenburg musste die Frage klären, ob damit auch wie gewohnt der Kindes­un­terhalt steigt.

Teures Leben in der Schweiz

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall wohnt und arbeitet der Vater in der Schweiz. Seine minder­jährigen Kinder leben bei der Mutter in Deutschland. Als das Einkommen des Vaters stieg, forderte die Mutter eine Erhöhung des Kinder­un­terhalts. Das Amtsgericht rechnete das Einkommen in Euro um und erhöhte dann den Kindes­un­terhalt.

So einfach ist es nicht

Damit habe es sich das Gericht aber zu einfach gemacht, entschieden die Richter der nächsten Instanz: Das Nettoein­kommen müsse an die unterschied­lichen Lebens­hal­tungs­kosten angepasst werden. Zunächst müssten vom Einkommen in Schweizer Franken die abzugs­fähigen Kosten abgerechnet werden. Nach der anschlie­ßenden Umrechnung in Euro werde der Kaufkraft­un­ter­schied zwischen der Schweiz und Deutschland ermittelt. Der Vater müsse somit wegen der höheren Lebens­hal­tungs­kosten in der Schweiz mehr verdienen können, ohne dass dies sich unmittelbar auf den Kindes­un­terhalt auswirke. Im Ergebnis kam das Gericht ebenfalls zu dem Schluss, dass sich der Unterhalt erhöhe, etwas geringer allerdings, als es das Amtsgericht festge­stellt hatte.

Oberlan­des­gericht Oldenburg am 19. Oktober 2012 (AZ: 11 UF 55/12)

Quelle: www.dav-famili­enrecht.de 

Rechts­gebiete
Ehe- und Famili­enrecht

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