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Eingetragene Lebens­partner: Adoption in USA in Deutschland anerkannt

(DAV). Nach deutschem Recht dürfen eingetragene Lebens­partner nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Eine solche Adoption widerspricht aber nicht mehr eklatant den Grundsätzen deutschen Rechts. So jedenfalls sah es das Schleswig-Holstei­nische Oberlan­des­gericht.

Deutsch-amerika­nische Partner­schaft

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall lebten eine Deutsche und ihre amerika­nische Lebens­ge­fährtin in den USA. 2008 adoptierten sie ein im selben Jahr geborenes Kind. Zu der Zeit waren sie nicht verheiratet oder in einer rechtlich abgesi­cherten Lebens­ge­mein­schaft miteinander verbunden. Die Adopti­ons­ent­scheidung sprach ein amerika­nisches District Court’. Die deutsche Staats­an­ge­hörige beantragte daraufhin die Anerkennung der US-amerika­nischen Adopti­ons­ent­scheidung in Deutschland.

Deutsches Gericht erkennt amerika­nische Entscheidung an

Das Amtsgericht Schleswig lehnte in erster Instanz die Anerkennung der Adoption in Deutschland ab: Die Adoption des Kindes könne Grundvor­stel­lungen des deutschen Rechts widersprechen. Nach deutschem Recht sei die gemein­schaftliche Adoption eines Kindes für eingetragene Lebens­partner ausgeschlossen. Die beiden Frauen legten Beschwerde zum Oberlan­des­gericht ein. Während des Beschwer­de­ver­fahrens heirateten sie im November 2013 in Kalifornien.

In der zweiten Instanz hatten sie Erfolg. Das Gericht erkannte die US-amerika­nische Adopti­ons­ent­scheidung an. Es könne diese Anerkennung nicht deswegen verweigern, weil ein gleich­ge­schlecht­liches Paar in Deutschland trotz Eintragung als registrierte Partner­schaft kein Kind gemeinsam adoptieren könne. In Deutschland öffneten sich die Adopti­ons­mög­lich­keiten für gleich­ge­schlechtliche Paare immer weiter. Vor diesem Hintergrund könnten die Richter nicht davon ausgehen, dass die Adopti­ons­ent­scheidung des amerika­nischen Gerichts noch in eklatantem Widerspruch zu wesent­lichen Grundsätzen des deutschen Rechts stünde.

Quelle: www.dav-famili­enrecht.de 

Schleswig-Holstei­nisches Oberlan­des­gericht am 27. Januar 2014 (AZ: 12 UF 14/13)

Rechts­gebiete
Adopti­onsrecht Ehe- und Famili­enrecht

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