In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall war ein Autofahrer einem anderen Pkw dicht aufgefahren. Er hatte ihn und die Fahrzeuge dahinter nach dem Überholvorgang ohne Anlass heruntergebremst und verhindert, dass das andere Fahrzeug ihn überholen konnte.
Wegen Nötigung verurteilt
Der Fahrer wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro sowie einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt. Die zuständige Behörde forderte ihn darüber hinaus zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auf. Als der Mann das Gutachten schuldig blieb, entzog ihm die Behörde den Führerschein. Dagegen wehrte sich der Mann ohne Erfolg.
Gutachten wegen des hohen Aggressionspotenzials
Die Behörde müsse eine Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe, so die Richter. Hier gebe es Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial des Fahrers. Das Gutachten sei erforderlich gewesen, um dessen Gesamtpersönlichkeit in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob Erkrankungen vorlägen, die Ursache für das aggressive Verhalten sein könnten.
Verwaltungsgericht Neustadt am 10. Juni 2013 (AZ: 3 L 441/13.NW)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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