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Drängler: Führer­schein weg

(DAV). Drängler im Straßen­verkehr nerven und gefährden andere. Wer andere Verkehrs­teil­nehmer nötigt, muss sogar mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen. Die zuständige Behörde darf außerdem ein medizinisch-psycho­lo­gisches Gutachten von dem Betref­fenden fordern, entschied das Verwal­tungs­gericht Neustadt.

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall war ein Autofahrer einem anderen Pkw dicht aufgefahren. Er hatte ihn und die Fahrzeuge dahinter nach dem Überhol­vorgang ohne Anlass herunter­ge­bremst und verhindert, dass das andere Fahrzeug ihn überholen konnte.

Wegen Nötigung verurteilt

Der Fahrer wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro sowie einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt. Die zuständige Behörde forderte ihn darüber hinaus zu einer medizinisch-psycho­lo­gischen Untersuchung auf. Als der Mann das Gutachten schuldig blieb, entzog ihm die Behörde den Führer­schein. Dagegen wehrte sich der Mann ohne Erfolg.

Gutachten wegen des hohen Aggres­si­ons­po­tenzials

Die Behörde müsse eine Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahr­zeugen erwiesen habe, so die Richter. Hier gebe es Anhalts­punkte für ein hohes Aggres­si­ons­po­tenzial des Fahrers. Das Gutachten sei erforderlich gewesen, um dessen Gesamt­per­sön­lichkeit in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob Erkran­kungen vorlägen, die Ursache für das aggressive Verhalten sein könnten.

Verwal­tungs­gericht Neustadt am 10. Juni 2013 (AZ: 3 L 441/13.NW)

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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