(DAV). Immer mehr Arbeitgeber setzen auf das digitale Jobticket. Doch was passiert, wenn man kein Smartphone besitzt oder die private Nutzung ablehnt? Antworten gibt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Az.: 1 Sa 30/23) vom 23. Mai 2024.
Das Gericht entschied: Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber ein digitales Jobticket zur Verfügung stellt, erklärt das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Jobticket: Arbeitnehmer klagt auf physisches Ticket
Ein Arbeitnehmer klagte gegen seinen Arbeitgeber, weil dieser ihm nur noch ein digitales Jobticket zur Verfügung stellte. Der Arbeitnehmer argumentierte, er besitze kein Smartphone und könne das digitale Ticket nicht nutzen.
Gericht: Digitales Jobticket zulässig
Das Landesarbeitsgericht Hamburg entschied, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie auch über die Ausgabe von digitalen Jobtickets entscheiden kann.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Form des Tickets bestehe nicht.
Was bedeutet das Urteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer. Es zeigt, dass Arbeitgeber die Digitalisierung auch im Bereich der Jobtickets vorantreiben können. Arbeitnehmer müssen sich darauf einstellen, dass in Zukunft vermehrt digitale Lösungen angeboten werden.
Fazit
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg stärkt die Position der Arbeitgeber bei der Einführung digitaler Jobtickets. Arbeitnehmer müssen sich auf die neuen Technologien einstellen und sollten sich über die Vor- und Nachteile digitaler Lösungen informieren.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
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- red/dav