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Tipps&Urteile

Digitales Jobticket: Brauche ich ein Smartphone?

(DAV). Immer mehr Arbeitgeber setzen auf das digitale Jobticket. Doch was passiert, wenn man kein Smartphone besitzt oder die private Nutzung ablehnt? Antworten gibt ein aktuelles Urteil des Landes­ar­beits­ge­richts Hamburg (Az.: 1 Sa 30/23) vom 23. Mai 2024.

Das Gericht entschied: Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber ein digitales Jobticket zur Verfügung stellt, erklärt das Rechts­portal anwalt­auskunft.de.

Jobticket: Arbeit­nehmer klagt auf physisches Ticket

Ein Arbeit­nehmer klagte gegen seinen Arbeitgeber, weil dieser ihm nur noch ein digitales Jobticket zur Verfügung stellte. Der Arbeit­nehmer argumen­tierte, er besitze kein Smartphone und könne das digitale Ticket nicht nutzen.

Gericht: Digitales Jobticket zulässig

Das Landes­ar­beits­gericht Hamburg entschied, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Digita­li­sie­rungs­strategie auch über die Ausgabe von digitalen Jobtickets entscheiden kann.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Form des Tickets bestehe nicht.

Was bedeutet das Urteil für Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer?

Das Urteil hat weitrei­chende Konsequenzen für Arbeit­nehmer. Es zeigt, dass Arbeitgeber die Digita­li­sierung auch im Bereich der Jobtickets vorantreiben können. Arbeit­nehmer müssen sich darauf einstellen, dass in Zukunft vermehrt digitale Lösungen angeboten werden.

Fazit

Das Urteil des Landes­ar­beits­ge­richts Hamburg stärkt die Position der Arbeitgeber bei der Einführung digitaler Jobtickets. Arbeit­nehmer müssen sich auf die neuen Techno­logien einstellen und sollten sich über die Vor- und Nachteile digitaler Lösungen informieren.

Quelle: www.anwalt­auskunft.de

 

 

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht
Datum
Autor
red/dav

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