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Dienstwagen für Freibe­rufler muss angemessen sein

Selbst­ständige können für Repräsen­ta­ti­ons­zwecke auch teure Sportwagen nutzen. Allerdings sollten die Fahrzeuge angemessen sein. Andernfalls können sie die Kosten nicht in voller Höhe beim Finanzamt geltend machen, entschied der Bundes­fi­nanzhof (BFH) in München, wie die «Neue juristische Wochen­schrift» berichtet.

In dem Fall hatte ein freibe­ruf­licher Tierarzt unter anderem einen Ferrari geleast, für den er ein Fahrtenbuch führte. Danach nutzte er den Sportwagen in drei Jahren insgesamt an 20 Tagen für betrieblich veranlasste Fahrten. Die Kosten für diese Fahrten machte er beim Finanzamt geltend. Allerdings wollte das Finanzamt die über 14 Euro pro gefahrenen Kilometer nicht anerkennen. Die Behörde und später das Finanz­gericht hielten Betriebs­kosten in Höhe von 1 beziehungsweise 2 Euro pro gefahrenen Kilometer für angemessen.

Der Bundes­fi­nanzhof bestätigte diese Sicht. Für betriebliche Repräsen­ta­ti­ons­zwecke könne zwar ein sehr teures Auto angeschafft werden. Ob dies angemessen ist, müsse aber in jedem Einzelfall geprüft werden. Entscheidend dabei sei die Frage, ob ein gewissenhaft handelnder Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwen­dungen ebenfalls auf sich genommen hätte. Wegen des absolut geringen betrieb­lichen Nutzungs­umfangs des Ferrari seien die geltend gemachten Kosten in diesem Fall unange­messen, so die Richter.

Bundes­fi­nanzhof am 29. April 2014 (Az.: VIII R 20/12)

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