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Deutlich verspäteter Abflug bei kurzer Pauschalreise: Geld zurück

(dpa/tmn). Verspätet sich der Abflug bei einer nur wenige Tage dauernden Pauschalreise massiv, darf der Urlauber den Reisepreis deutlich mindern. Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden.

In dem Fall hatten die Kläger eine fünftägige Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Abflug sollte morgens um 4.20 Uhr sein. Tatsächlich startete das Flugzeug erst um 23.15 Uhr.

Nach Ansicht des Gerichts haben die Kläger deshalb Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises. Bei einer Kurzreise stelle eine fast 19-stündige Verzögerung des Reisebeginns einen erheblichen Reisemangel dar. Da die Kläger dadurch fast einen kompletten Urlaubstag verloren haben, ist die bei Flugver­spä­tungen übliche Reisepreis­min­derung von fünf Prozent ab der fünften Verspä­tungs­stunde nicht ausreichend.

Amtsgericht Hamburg-St. Georg (AZ: 920 C 378/12)

Rechts­gebiete
Reiserecht

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