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Der verunreinigte Badestrand

(DAV). Die Reise ist angetreten, die Urlaubs­freude groß. Doch dann liegt die ganze Familie flach: Fieber und Durchfall. Ein Famili­en­mitglied muss sogar zwei Tage im Krankenhaus verbringen. Der Verursacher ist ausgemacht: Ein mit Fäkalien verunrei­nigter Badestrand. Kann man vom Reisever­an­stalter Geld zurück­ver­langen?

So einfach ist es nicht: Voraus­setzung dafür ist, dass der Mangel im Einfluss­bereich des Reisever­an­stalters liegt. Er muss also verant­wortlich dafür sein, entschied das Amtsgericht München.

Durchfall in der Türkei

Die Kundin buchte für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei. Sie bezahlte dafür 2.079 Euro. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte ihre ganze Familie an Fieber und Durchfall. Sie selbst musste sich sogar für zwei Tage in stationäre Behandlung begeben. Wieder zuhause verlangte sie vom Reisever­an­stalter 60 Prozent des Reisepreises zurück sowie Schadens­ersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, insgesamt 2.910 Euro. Sie und ihre Familie seien erkrankt, weil Fäkalien den Badestrand verunreinigt hätten.

Der Reisever­an­stalter weigerte sich zu zahlen. Schließlich könne er nichts dafür. Die Verunrei­ni­gungen seien auf Grund eines defekten Kanali­sa­ti­onsrohrs der Gemeinde entstanden. Davon habe er nichts gewusst. Im Übrigen liege dies auch nicht in seinem Einfluss­bereich. 

Veranstalter nicht für Kanali­sation verant­wortlich

Vor Gericht hatte die Familie keinen Erfolg: Man könne dem Reiseun­ter­nehmen den Reisemangel nicht vorwerfen. Die Behauptung, die ganze Familie sei auf Grund des verseuchten Badestrandes erkrankt, reiche dafür nicht aus. Dieser Mangel liege nicht im Einfluss­bereich des Reisever­an­stalters. Vielmehr liege ein Schaden am Kanali­sa­ti­onsrohr der Gemeinde vor. Auch gebe es keine Anhalts­punkte dafür, dass der Veranstalter von der Verseuchung gewusst habe und er die Kundin also hätte informieren müssen.

Amtsgericht München am 16. Januar 2013 (AZ: 132 C 15965/12)

Rechts­gebiete
Reiserecht

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