Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Der Sturz nach dem Kirchen­konzert

Coburg/Berlin (DAV). Stürzt die Besucherin eines Kirchen­konzerts auf einer Treppe, muss die Kirchen­ge­meinde keinen Schadens­ersatz zahlen, wenn sie die Treppe ausreichend sicher gestaltet hat. Denn: Besucher müssen eine Treppe auch aufmerksam benutzen. Auf eine entspre­chende Entscheidung des Landge­richts Coburg vom 13. April 2011 (AZ: 22 O 273/10) macht die Deutsche Anwalt­auskunft aufmerksam.

Nach einem Kirchen­konzert stürzte die Frau auf einer Stufe der Treppe im Außenbereich der Kirche. Die Treppe hat nur einen Handlauf auf der linken Seite. Die Frau benutzte jedoch die rechte Seite. Sie war der Meinung, dass die Treppe nicht ausreichend gesichert sei. Wegen der vielen ihr entgegen­kom­menden Menschen habe sie die Seite ohne Handlauf benutzen müssen. Außerdem ragten Steine unterschied­licher Höhe aus dem Boden. Deshalb forderte sie Schmer­zensgeld in Höhe von 5.000 Euro und Ersatz weiterer Schäden in Höhe von 5.500 Euro.

Die Kirchen­ge­meinde wies darauf hin, dass die Frau in der Nähe zur Kirche wohne und ihr die Treppe genau bekannt sei. Sie hätte den Sturz leicht vermeiden können, wenn sie die linke Seite der Treppe mit dem Handlauf benutzt hätte.

Das Gericht stellte fest, dass der Klägerin allenfalls fünf bis sechs Personen auf der Treppe entgegen­ge­kommen seien und keine „Menschen­massen“. Auch wiesen die Steine der Treppe nur eine geringfügig unterschiedliche Höhe auf. Es handele sich um grobes und im Bereich der Außenanlagen von Kirchen typisches Pflaster, dessen Beschaf­fenheit leicht zu erkennen sei. Auch die Beleuchtung der Treppe sei ausreichend. „Wer eine Treppe benutzt, muss grundsätzlich auch selbst aufpassen. Nur bei groben Verstößen gegen die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht haftet der Eigentümer“, so Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft. Dies sei beispielweise bei losen Treppen­stufen oder hohen Niveau­un­ter­schieden der Fall.

Rechts­gebiete
Versiche­rungsrecht

Zurück