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Tipps&Urteile

Das Testament aus der Vergan­genheit

(DAV). Häufig setzen sich Ehegatten in einem gemeinsamen Testament gegenseitig als Erben ein. Nach einer Trennung wird dies meist aufgehoben, so dass die Eheleute neue Regelungen bezüglich ihrer Erben treffen können. Ein gemein­schaft­liches Testament kann aber nur gemeinsam wieder aufgehoben werden.

Darüber informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Bei einem gericht­lichen Vergleich müssen beide Ehepartner anwesend sein, sonst ist die Aufhebung nicht wirksam, wie das Hansea­tische Oberlan­des­gericht in Bremen entschied.

Der Fall

Die Ehegatten setzten sich 1981 gegenseitig als Alleinerben ein. Sie trafen auch eine Regelung hinsichtlich eines Schlusserben. Nach der Trennung schlossen sie 2001 einen gericht­lichen Vergleich und regelten die Modalitäten der Trennung, unter anderem über den Trennungs­un­terhalt. Sie hoben auch das notarielle Testament ersatzlos auf. Bei dem Termin waren lediglich die Partei­ver­treter anwesend, nicht jedoch die Eheleute persönlich. Die Frau verfasste 2007 erneut ein Testament und setzte ihr Patenkind als Alleinerbin ein. Sie verstarb 2009. Das Patenkind beantragte daraufhin einen Erbschein.

Die Entscheidung

Zur Überra­schung auch des Mannes galt immer noch das Testament aus dem Jahre 1981: Nach Auffassung des Gerichts war es nicht wirksam aufgehoben worden. Es fehle an der persön­lichen Genehmigung. Für die wirksame Aufhebung des gemein­schaft­lichen Testaments hätten die Ehegatten persönlich bei dem gericht­lichen Termin dabei sein müssen.

Das Patenkind bekam dennoch das Erbe: Der Mann schlug das Erbe aus und widerrief seine Erklärung. Er hatte wiederum selbst ein Testament aufgesetzt, in der er seine Lebens­ge­fährtin als Alleinerbin eingesetzt hatte.

Der Tipp

Bei einem gegenseitigen Testament sollten immer beide Ehepartner gemeinsam und persönlich Änderungen oder die Aufhebung vornehmen. Sonst droht der Nachhall eines längst nicht mehr für wirksam gehaltenen Testaments.

Hansea­tisches Oberlan­des­gericht in Bremen am 1. August 2012 (AZ: 5 W 18/12)

Quelle: www.dav-erbrecht.de 

Rechts­gebiete
Erbrecht

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