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Darf ein Bauzaun wegwehen?

(DAV). Wackelnde Absper­rungen, flatternde Planen – bei starkem Wind scheint eine Baustel­len­ab­sperrung manchmal etwas instabil. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Bauzaun muss aber auch einer starken Windböe gewachsen sein. So entschied das Amtsgericht München, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet.

Als ein Pkw einen 20 Meter langen Bauzaun passierte, stürzte der plötzlich auf die Fahrbahn und beschädigte das Auto. Der Eigentümer des Fahrzeugs forderte von der Baufirma Schadens­ersatz. Diese hatte vom Bauherrn einen General­auftrag erhalten, der auch die Baustel­len­ein­richtung umfasste.

Bauzaun muss Windböe standhalten

Die Richter entschieden: Die Baufirma hat ihre Verkehrs­si­che­rungs­pflicht verletzt. Diese Pflicht habe derjenige, der eine Gefahren­quelle schaffe, in diesem Fall also die Baufirma. Die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht habe sie zwar auf eine andere Firma übertragen, das entbinde sie jedoch nicht von der Pflicht zur Kontrolle und Überwachung. Eine einmalige Kontrolle pro Woche reiche dafür aber nicht aus.

Darüber hinaus müsse ein ordnungsgemäß gesicherter Bauzaun auch Windböen standhalten. Allein durch das Umfallen des Zaunes bestehe bereits ein so genannter Anscheins­beweis für eine unzurei­chende Sicherung. Diesen Anscheins­beweis habe die Baufirma nicht entkräften können. Im Gegenteil sei auf Fotos zu erkennen, dass die Zaunelemente nicht mittig in den Betonsockeln gestanden hätten, sondern in den äußeren Löchern auf der Seite der Fahrbahn. Dadurch sei keine gleich­mäßige Gewichts­ver­teilung vorhanden gewesen.

Amtsgericht München am 26. April 2012 (AZ: 244 C 23760/11)

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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