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Darf der Chef die Farbe der Arbeits­kleidung bestimmen?

(DAV). Im Arbeits­alltag kann es immer wieder zu Konflikten über die Kleider­ordnung kommen. Eine scheinbar triviale Frage - die Farbe der Arbeitshose - führte in einem Industrie­betrieb zu einem Rechts­streit bis vor das Landes­ar­beits­gericht Düsseldorf. Die Entscheidung zeigt, welche Bedeutung die Arbeits­kleidung für die Arbeits­si­cherheit und die Corporate Identity haben kann und wo die Grenzen des Weisungs­rechts liegen.

Das Landes­ar­beits­gericht (LAG) Düsseldorf hat am 21. Mai 2024 entschieden, dass Arbeitgeber ihren Arbeit­nehmern die Farbe der Arbeits­kleidung vorschreiben dürfen (Az.: 3 Sa 224/24). Im vorlie­genden Fall hatte ein Industrie­un­ter­nehmen einem Mitarbeiter gekündigt, der sich weigerte, die vorgeschriebene rote Arbeits­schutzhose zu tragen. Das Landes­ar­beits­gericht Düsseldorf bestätigte die Rechtmä­ßigkeit der Kündigung, teilt die Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mit.

Rot gegen Schwarz - Kündigung wegen falscher Hosenfarbe

Der seit 2014 in der Produktion eines Industrie­un­ter­nehmens beschäftigte Kläger weigerte sich, die vorgeschriebene rote Arbeits­schutzhose zu tragen. Trotz zweier Abmahnungen erschien er weiterhin mit einer schwarzen Hose zur Arbeit. Die Arbeit­geberin kündigte ihm daraufhin fristgerecht.

Der Kläger hielt die Kündigung für unverhält­nismäßig und berief sich auf sein Persön­lich­keitsrecht. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg.

Urteil des LAG Düsseldorf: Rot für Sicherheit und Corporate Identity

Das Landes­ar­beits­gericht Düsseldorf bestätigte die Rechtmä­ßigkeit der Kündigung. Die Arbeit­geberin habe ihr Weisungsrecht sachlich gerecht­fertigt ausgeübt. Rot als Signalfarbe erhöhe die Sichtbarkeit der Mitarbeiter in gefähr­lichen Produk­ti­ons­be­reichen, etwa beim Stapler­verkehr. Zudem trage die Farbwahl zu einer einheit­lichen Corporate Identity bei. Der Kläger konnte keine überwie­genden Interessen darlegen, die die Weisung des Arbeit­gebers als unange­messen erscheinen ließen.

Persön­lich­keitsrecht versus Weisungsrecht

Selbst­ver­ständlich hat jeder Arbeit­nehmer das Recht auf freie Entfaltung seiner Persön­lichkeit. Das Gericht betonte jedoch, dass dieses Recht im vorlie­genden Fall durch sachliche Gründe des Arbeit­gebers eingeschränkt werden kann.

Quelle: www.dav-arbeitsrecht.de

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht

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