Wenn ein Täter etwa ein brutales Handyvideo in der Schule an Minderjährige verbreitet, könnte er sich wegen Gewaltdarstellungen strafbar machen. Fotos oder Videos aus einem geschützten Raum - etwa einer Wohnung - bewusst Dritten zugänglich zu machen, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Polizei betont, dass zu den geschützten Räumen auch Umkleidekabinen und Toiletten gehören, ein Klassenraum dagegen nicht.
- Datum