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Tipps&Urteile

Cybermobbing ist in Deutschland kein eigener Straftat­bestand

(dpa). Mobbing im Internet ist in Deutschland kein eigener Straftat­bestand. Das gilt nach Angaben des Bundes­kri­mi­nalamtes auch für andere Formen des Mobbings. Das heißt nicht, dass die Täter in jedem Fall ungeschoren davonkommen. Wer jemanden schikaniert oder terrorisiert, macht sich möglicherweise strafbar - zum Beispiel wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Nötigung.

Wenn ein Täter etwa ein brutales Handyvideo in der Schule an Minder­jährige verbreitet, könnte er sich wegen Gewalt­dar­stel­lungen strafbar machen. Fotos oder Videos aus einem geschützten Raum - etwa einer Wohnung - bewusst Dritten zugänglich zu machen, kann mit einer Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Polizei betont, dass zu den geschützten Räumen auch Umklei­de­kabinen und Toiletten gehören, ein Klassenraum dagegen nicht.

Rechts­gebiete
Internetrecht Straf- und Strafver­fah­rensrecht

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