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Corinna Schumacher scheitert mit Klage gegen "taz" und ZDF

Die Frau des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher ist mit einer Klage gegen die Zeitung "taz" und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) gescheitert. Corinna Schumacher wollte den beiden Medien die Veröffent­lichung von Fotos untersagen, die sie auf dem Weg zu ihrem verunglückten Mann in der Klinik von Grenoble zeigen. Das Landgericht Köln lehnte dies ab.

Das Gericht argumen­tierte, der Besuch der Klinik sei zwar an sich noch kein Ereignis der Zeitge­schichte mit einem überra­genden Bericht­erstat­tungs­in­teresse. Der nicht nachlassende Medien­rummel rund um den Besuch - auch nach Corinna Schumachers Appell, sie in Ruhe zu lassen - sei jedoch durchaus ein Ereignis von zeitge­schicht­licher Bedeutung.

«taz» und ZDF hätten das Verhalten der Medien in ihren Berichten kritisch hinterfragt und mit den Fotos der belagerten Corinna Schumacher die Situation vor dem Krankenhaus verdeutlicht. «Die Bericht­erstattung dient damit nicht lediglich der Befrie­digung von Neugier und der Unterhaltung der Leser», schrieb das Gericht in seiner Urteils­be­gründung. «Sie leistet vielmehr einen erheblichen Beitrag zur öffent­lichen Meinungs­bildung, indem der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob er diese Bericht­erstattung wünscht.»

Landgericht Köln am 27 August 2014 (AZ: 28 O 167/14 und 28 O 168/14)

Rechts­gebiete
Presse- und Medienrecht

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