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Blut- und Organspender sind gesetzlich unfall­ver­sichert

(dpa/tmn). Blutspender stehen unter dem Schutz der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung. Darauf weisen der Gemeinde-Unfall­ver­si­che­rungs­verband Hannover und die Landes­un­fallkasse Nieder­sachsen hin. Das Gleiche gilt auch für Spender von Organen und Gewebe. Der Versiche­rungs­schutz besteht unabhängig davon, ob der Blut- oder Organspender für seine Spende Geld bekommt oder nicht.

Passiert bei der Spende selbst oder bei vorberei­tenden Untersu­chungen ein Unfall, bezahlt die gesetzliche Unfall­ver­si­cherung die medizinisch notwendigen Heil- und Rehabi­li­ta­ti­ons­maß­nahmen. Versichert sind auch Kompli­ka­tionen im Zuge der Spende, etwa eine Infektion, und Unfälle auf Wegen, die mit der Spende verbunden sind.

Rechts­gebiete
Versiche­rungsrecht

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