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Blitzerfotos müssen Fahrer­identität eindeutig belegen

(DAV). Zeitnot im Straßen­verkehr kann sich rächen. Besonders Eilige haben das Nachsehen, wenn sie geblitzt werden. Zu hohes Tempo kann ebenso der Grund dafür sein wie zu dichtes Auffahren. Trotz technischem Fortschritt sind die Fotos jedoch von schlechter Qualität. Aber was muss eigentlich erkennbar sein?

Fotos aus der Verkehrs­über­wachung, so genannte Blitzerfotos, müssen die Fahrer­identität zweifelsfrei erkennen lassen. Bestehen Zweifel, können diese aber durch weitere Indizien beseitigt werden, so das Oberlan­des­gericht Bamberg.

Zu wenig Abstand – geblitzt

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall wurde eine Frau wegen zu dichten Auffahrens zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt. Außerdem erhielt sie ein Fahrverbot von einem Monat. Das Gericht in der ersten Instanz war aufgrund eines Blitzerfotos davon überzeugt, dass die Frau am Steuer gesessen hatte. Diese bestritt jedoch, das Auto gefahren zu haben. Sie argumen­tierte außerdem, das Foto sei zu unscharf, um sie zu identi­fi­zieren. Sie legte daher Rechts­be­schwerde ein.

Blitzerfotos müssen erkennbar sein

Mit Erfolg. Auf einem Blitzerfoto müsse man eine Person identi­fi­zieren können. Eine solche Qualität habe die Aufnahme hier nicht gehabt. Eine uneinge­schränkte Identi­fi­zierung sei daher nicht möglich gewesen. Aufgrund der eingeschränkten Bildqualität hätte die erste Instanz ausführlich darlegen müssen, warum sie dennoch die Frau als Fahrerin identi­fiziert habe. Man hätte die charak­te­ris­tischen Merkmale der Frau benennen und beschreiben müssen. Daran habe es im Urteil gefehlt. Seien Blitzerfotos zur Identi­fi­zierung nur eingeschränkt zu gebrauchen, könnten verbleibende Zweifel nur durch weitere Indizien ausgeräumt werden.

Oberlan­des­gericht Bamberg am 22. Februar 2012 (AZ: 2 Ss Owi 143/2012)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht Verkehrsstraf- und OWi-Recht

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