Fotos aus der Verkehrsüberwachung, so genannte Blitzerfotos, müssen die Fahreridentität zweifelsfrei erkennen lassen. Bestehen Zweifel, können diese aber durch weitere Indizien beseitigt werden, so das Oberlandesgericht Bamberg.
Zu wenig Abstand – geblitzt
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall wurde eine Frau wegen zu dichten Auffahrens zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt. Außerdem erhielt sie ein Fahrverbot von einem Monat. Das Gericht in der ersten Instanz war aufgrund eines Blitzerfotos davon überzeugt, dass die Frau am Steuer gesessen hatte. Diese bestritt jedoch, das Auto gefahren zu haben. Sie argumentierte außerdem, das Foto sei zu unscharf, um sie zu identifizieren. Sie legte daher Rechtsbeschwerde ein.
Blitzerfotos müssen erkennbar sein
Mit Erfolg. Auf einem Blitzerfoto müsse man eine Person identifizieren können. Eine solche Qualität habe die Aufnahme hier nicht gehabt. Eine uneingeschränkte Identifizierung sei daher nicht möglich gewesen. Aufgrund der eingeschränkten Bildqualität hätte die erste Instanz ausführlich darlegen müssen, warum sie dennoch die Frau als Fahrerin identifiziert habe. Man hätte die charakteristischen Merkmale der Frau benennen und beschreiben müssen. Daran habe es im Urteil gefehlt. Seien Blitzerfotos zur Identifizierung nur eingeschränkt zu gebrauchen, könnten verbleibende Zweifel nur durch weitere Indizien ausgeräumt werden.
Oberlandesgericht Bamberg am 22. Februar 2012 (AZ: 2 Ss Owi 143/2012)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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